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Der Betriebsrat der Augsburger Burger King Restaurants zog kürzlich vor Gericht. Grund waren die unpünktlichen Lohnzahlungen in den letzten Monaten. Das Arbeitsgericht Augsburg stellte nun klar, dass die Burger King GmbH die Löhne pünktlich zahlen muss. Das Gericht unterbreitet dem Fast-Food-Unternehmen einen Vergleichsvorschlag. Demnach müsste die Burger King GmbH die Löhne spätestens am vierten Werktag eines Monats überweisen. Der Vergleich würde am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Burger King hat nun zwei Wochen Zeit, sich zu dem Vorschlag des Gerichts zu äußern.
Auch in Augsburg fehlen Löhne
Die Burger King GmbH hat die Lohnbuchhaltung an einen externen Dienstleister vergeben – höchstwahrscheinlich um Kosten einzusparen. Seither klagen Burger King Mitarbeiter bundesweit über unpünktliche und unvollständige Lohnzahlungen. In Augsburg musste die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bereits für sechs Beschäftigte Lohnbestandteile einfordern. Es fehlen vor allem die Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit. Bei zwei Betriebsräten fehlen komplette Monatsgehälter.
Betriebsrat fordert pünktliche Lohnzahlungen für Mitarbeiter
Tim Lubecki, Regionalgeschäftsführer der NGG ist verärgert: „Pünktliche Lohnzahlung ist eigentlich selbstverständlich. Die Burger King GmbH bekommt nicht einmal das auf die Reihe. Der Betriebsrat fordert, dass die Beschäftigten ihre Löhne pünktlich erhalten, damit sie ihre Miete bezahlen können.“ Seit im Mai dieses Jahres 91 Burger-King-Filialen an den Franchiser YiKo Holding GmbH verkauft wurden, ist in Deutschland der Wilde Westen ausgebrochen. Betriebsräte werden schikaniert, Arbeitnehmerrechte missachtet.