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Hochschüler in Augsburg können sich freuen. Die Stadt hat Studienbeihilfen aus Stiftungsmitteln 2013 bewilligt. Studenten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen sowie Schüler ab der 11. Klasse an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule sind Förderberechtigt. Beim Wohnungs- und Stiftungsamt können die genannten Schülergruppen eine Studienhilfe beantragen. Durch diese Hilfen werden befähigte und bedürftige Augsburger Studenten und Schüler gefördert.
Einsendevorgaben und –schluss sind zu beachten
Es gibt aber leider auch eine Ausnahme. Schüler oder Studenten, die nur zu Studienzwecken in Augsburg wohnen, sind nicht antragsberechtigt. Augsburger, die an auswärtigen Universitäten oder Fachhochschulen studieren, können dagegen einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen. Die Anträge stehen ab dem 2. September beim Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg (Schießgrabenstraße 4) und im Medien- und Kommunikationsamt- Bürgerinformation – am Rahthausplatz 1 zur Abholung zur Verfügung. Sie müssen bis zum 15. Oktober mit den erforderlichen Nachweisen über Studienfortgang und wirtschaftliche Verhältnisse ausgefüllt abgegeben werden. Sie müssen dann im Wohnungs- und Stiftungsamt eingereicht werden. Persönlich können die Anträge nur vormittags abgegeben werden. Später abgegebene oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Das Amt hat von Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 12.30, am Donnerstag von 14.00 bis 17.30 und am Freitag von 08.00 bis 12.00 geöffnet.