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Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, seien weitere Schließungen in der Stadt Augsburg unumgänglich. Deshalb wird das öffentliche Leben ab 17. März weiter eingeschränkt.
Am 16. März hat die Bayerische Staatsregierung den Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, untersagt. Darunter zählen auch Veranstaltungen und Versammlungen. Diese Regelung gilt bayernweit vom 17. März bis 19. April. Die Stadt Augsburg hat bereits am 14. März ihre Sportstätten, Bäder und Büchereien geschlossen. Nun schließen auch Kunstsammlungen und Museen, das Rathaus und der Botanische Garten. Städtische Veranstaltungen finden nicht mehr statt. Auch alle öffentlichen Spielplätze sind bis auf Weiteres gesperrt und dürfen nicht mehr betreten werden.
Die Lebensmittelversorgung durch den Stadtmarkt bleibt bestehen
Als Lebensmittelversorger bleibt der Augsburger Stadtmarkt zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Die Strukturen in der Fleisch- und Viktualienhalle werden bis Mittwoch, 18. März, entsprechend der Verfügung der Bayerischen Staatsregierung angepasst.
Die bayernweiten Maßnahmen
Allgemein wird das öffentliche Leben in Bayern stark eingeschränkt. Ministerpräsident Söder hat am 16. März in München den Katastrophenfall in Bayern ausgerufen. Die Maßnahmen gelten ab 18. März bis einschließlich 30. März. Danach müsse man prüfen, wie sich die Zahl der Infektionen entwickelt habe. Die beschlossenen Maßnahmen betreffen Veranstaltungen, Versammlungen, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Einzelhandel und die Kommunalwahl.