Symbolbild. Die Stadt Augsburg hat die FFP2-Masken-Pflicht in der Außengastronomie verlängert. Foto: Gerda Rathgeber
In der Außengastronomie müssen weiterhin FFP2-Masken in Augsburg getragen werden. Die Allgemeinverfügung wurde hierzu verlängert. Was außerdem gilt.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg zur Regelung der FFP2-Maskenpflicht in der Außengastronomie wird bis 10. Februar 2022 verlängert. Das verkündete die Stadt nun in einer Mitteilung.
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Das gilt in der Gastronomie in Augsburg
Sie diene dazu, die Gefahr einer Übertragung von Covid-19 in der Außengastronomie zu reduzieren. Weitere Infektionen und ein Fortbestehen des Inzidenzwerts auf hohem Niveau sollen damit verhindert sowie einer Überlastung der Kliniken entgegengewirkt werden. Neben der bayernweit gültigen Zutrittsregel nach 2G (Geimpft, Genesen) für die Außengastronomie, muss in Augsburg auch in der Außengastronomie eine FFP2-Maske getragen werden. An ihrem Sitzplatz können die Gäste ihre Masken abnehmen. Einzelheiten dazu sind in der Allgemeinverfügung enthalten. Die Einhaltung der Regelung ist durch die Gastronomen sicherzustellen.
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Hohe Infektionszahlen in Augsburg
In Augsburg sind die Corona-Fallzahlen unterdessen weiter hoch. Nach der Auswertung des Robert-Koch-Instituts liegt die Inzidenz derzeit bei fast 500. Stand 13. Januar ist sie auf 494,4 gestiegen. Die 7-Tage-Fallzahl 1.464 Infektionen. Damit liegt die Stadt Augsburg sowohl über dem Schnitt in Bayern (420), als auch in Deutschland (427).
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