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„Die Entscheidung des Impfteams der Stadt Augsburg, Angehörige einer Steuerkanzlei in der Priorisierungsgruppe 3 zu impfen, ist rechtlich nicht zu beanstanden, aber unsensibel. Ich bedauere sehr, dass um den so notwendigen Gesundheitsschutz in der Corona-Pandemie öffentlicher Unmut entstanden ist“, sagt Gesundheitsreferent Reiner Erben. In die Kritik war die Stadt Augsburg geraten, nachdem gut 50 angehörige einer Augsburger Anwalts- und Steuerkanzlei geimpft wurden. Und die, obwohl noch nicht alle Senioren in der Stadt einen Termin wahrnehmen konnten. Die Impfstrategie des Impfzentrums Augsburg fuße auf den Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung, heißt es in einer Erklärung der Stadt. Auf der Basis der Vorgaben zum Einsatz und Betrieb der bayerischen Impfzentren werde demnach als erstes die Priorisierungsgruppen 1 und 2 geimpft. Wenn Impf-Kapazitäten frei sind, oder Impfstoff kurzfristig aus Haltbarkeitsgründen verimpft werden muss, werden Personen der Priorisierungsgruppe 3 geimpft – so etwa die Mitarbeiter der Augsburger Kanzlei.
Kanzlei-Mitarbeiter wegen Systemrelevanz höher priorisiert
Geimpft wurde hier mittels eines der mobilen Impfteams. Diese werden in Augsburg nach Prioritätenliste eingesetzt. Als erstes wurden Alten- und Pflegeeinrichtungen angefahren, erklärt die Stadt. Derzeit seien weitere Einrichtungen und Personengruppen an der Reihe. Dazu zählen zum Beispiel Unterkünfte für Obdachlose ebenso, wie Angehörige des städtischen Ordnungsdienstes oder der Berufsfeuerwehr. „Je nach der Verfügbarkeit der Impfdosen, werden der Einsatzplan der mobilen Impfteams und das Impfvorgehen im Impfzentrum wöchentlich festgelegt“, erläutert Gesundheitsreferent Erben. Priorisiert sind in der Corona-Impfverordnung unter anderem auch Personen aus Justiz und Rechtspflege. Grund ist ihre Systemrelevanz. Diese Anforderung erfüllen auch die Personen aus der betreffenden Kanzlei, die jetzt geimpft wurden, erklärt die Stadt Augsburg in einer Stellungnahme. Denn sie betreuen unter anderem Senioren – also eine Risikogruppe – rechtlich und übernehmen Aufgaben, wie etwa die Bearbeitung von Überbrückungsgeld für Gewerbetreibende, die unaufschiebbar sind. Alle geimpften Personen der Kanzlei haben eine eidesstattliche Erklärung im Sinne der Corona-Impfverordnung abgegeben.
Reiner Erben: Die Entscheidung war unsensibel
Reiner Erben erklärte außerdem: „In der Woche vom 8. bis 12. März wurden insgesamt 520 Personen von den mobilen Impfteams geimpft. Darunter fanden sich Berechtigte der Priorisierungsstufe 1 und 2 sowie Mitarbeitende systemrelevanter Organisationen und Einrichtungen wie Feuerwehr, Polizei und Ordnungsdienst der Priorisierungsstufe 3. Weiter standen Mitarbeitende der Kanzlei, ebenfalls Priorisierungsstufe 3, auf der Warteliste. Dort konnten mit Unterstützung der Betriebsärztin vor Ort knapp 50 Personen mit relativ geringem Aufwand geimpft werden.“ Erben räumt jedoch ein: „Da jedoch höher priorisierte Personen noch keine Impfung erhalten haben, war diese Entscheidung des Impfteams der Stadt zwar pragmatisch und im Rahmen der Corona-Impfverordnung gerechtfertigt, aber den Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 gegenüber unsensibel. Die Auswahl einer anderen, ebenso systemrelevanten Einrichtung wäre angemessener gewesen.“