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Insbesondere in seiner Herkunftsstadt Augsburg ist die Getränkemischung unter der Bezeichnung Spezi bekannt und geläufig. Dennoch ist die vertriebliche Nutzung des Namens rechtlich vom Urheber-Brauhaus Riegele geschützt. Dieses Markenpatent hat sich das Unternehmen bereits 1956 gesichert. Über den Spezi Markengetränke Verband werden seither Nutzungslizenzen an andere Brauereien vergeben. Eine solche müsste nun auch für die Paulaner Spezi erworben werden, doch der Hersteller stellt sich quer.
Vor einem Münchner Landesgericht kommt es deshalb nun zur Beurteilung der Sachlage. Die Paulaner Brauerei beruft sich dabei auf eine fast 50 Jahre alte Vereinbarung. Seit 1974 gelte eine Abmachung, durch die der schwäbische Konkurrent die Namensnutzung duldet. Für das Augsburger Brauhaus sei diese jedoch rechtlich nicht mehr gültig. Soll das Getränk also nicht umbenannt werden, fordert Riegele daher die Schließung eines Lizenzvertrags. Mit der Anklage wurde diese Gebührenpflicht allerdings deutlich abgelehnt.
Als Reaktion wehrt sich Riegele mit einer Gegenklage. Mit dieser will die Brauerei ermitteln, wie sich der Markenname auf die Verkäufe von Paulaner auswirkt. Als Streitwert des Verfahrens wurden dahingehend zehn Millionen Euro angesetzt. Der Zeitpunkt einer Urteilsverkündung ist noch nicht absehbar. Ebenso bleibt abzuwarten für welche der beiden Parteien das Prozessresultat ausfällt.
Die Gründung des Spezi Markengetränke Verband ergab sich aus dem Erfolg des Augsburger Brauhaus Riegele. Die Brauerei war allein nicht in der Lage größere Gebiete mit dem abgefüllten Getränkemix zu versorgen. Deshalb erweiterte das Unternehmen seinen Vertrieb über die Lizenzvergabe an neue Partner. Der Verband fungiert hierfür seit 1977 als zentrale Leitstelle in ehrenamtlicher Führung.