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von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion
Der Augsburger Stadtrat beauftragte in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 die Sozialverwaltung, ein neues Konzept für ein Sozialticket zu erarbeiten, das auch die - bisher ausgeschlossenen - Hartz-IV-Empfänger (Empfänger von SGB II-Leistungen) mit einbezieht. Gleichzeitig wurde, als Reaktion auf ein Urteil des Augsburger Sozialgerichtes, die bisherige Gewährung eines Sozialtickets vorerst gestoppt.
Keine Zuschüsse mehr
Der Stopp des Sozialtickets hat weitreichende Folgen für die Sozialhilfeempfänger: Neue, ab dem 19. Dezember 2014 abgegebene Anträge auf einen Zuschuss zur Monatsfahrkarte (Sozialticket) werden von der Stadt nicht mehr bewilligt. Die bis zum 18. Dezember eingegangenen Anträge werden nach alter Rechtslage bearbeitet. Alle bisher ausgegebenen Berechtigungsscheine bleiben weiterhin gültig und können wie bisher bei den Stadtwerken eingelöst werden.
Wiedereinführung für Mitte 2015 geplant
Eine sofortige Einbeziehung der SGB II-Leistungsempfänger sowie auch anderer bedürftiger Personenkreise in den Kreis der Berechtigten für das Sozialticket ohne eine vorübergehende Aussetzung der Gewährung, wäre ohne organisatorische und personelle Vorbereitung nicht möglich gewesen, ganz abgesehen davon, dass hierfür die im städtischen Haushalt veranschlagten Mittel nicht ausreichen würden. Durch die Hinzuziehung der SGB-II-Empfänger wird sich die Anzahl an Anträgen voraussichtlich verdreifachen. Mit der Wiedereinführung eines modifizierten Sozialtickets ist bis Mitte 2015 zu rechnen.
Sozialticket bleibt weiterhin wichtige Aufgabe
„Ich bin froh, dass der Stadtrat den Auftrag zur Einbeziehung der SGB-II-Empfänger in das nun auszuarbeitende Konzept für das Sozialticket erteilt hat. Nachdem die finanziellen Rahmenbedingungen gleich bleiben, wird das eine Änderung der individuellen Förderhöhe zur Folge haben. Die Möglichkeit für Bedürftige, vergünstigt am öffentlichen Verkehr teilzunehmen, bleibt eine sozialpolitisch wichtige Aufgabe“, so Sozialreferent Dr. Stefan Kiefer.