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So kommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut durch den Winter
IHK Schwaben

So kommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut durch den Winter

Arbeitnehmer müssen auch bei Eis und Schnee pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Foto: Astrid Götze-Happe  / pixelio.de
Arbeitnehmer müssen auch bei Eis und Schnee pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Foto: Astrid Götze-Happe / pixelio.de

Der Winter hat dieses Jahr lange auf sich warten lassen. Doch mit dem Wintereinbruch vor wenigen Tagen, wurden Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Schwierigkeiten gestellt. Der Weg in die Arbeit wird beschwerlich und auch am Arbeitsplatz wird es kühler. Deshalb geben die IHK Schwaben, die Stadtwerke Augsburg (swa) und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft  e. V. (vbw), Tipps, damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber trotzdem nicht ins Schleudern kommen.

von Isabell Walter, Online-Redaktion

Arbeitnehmer müssen auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Außerdem sinken die Temperaturen am Arbeitsplatz. Für jeden Fall gibt es in der kalten Jahreszeit Regelungen. Dazu geben die IHK Schwaben, die Stadtwerke Augsburg (swa) und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft  e. V. (vbw) wichtige Hinweise.

„Mehrmaliges Zuspätkommen kann jedoch Grund für eine Abmahnung sein“

Arbeitnehmer müssen auch bei Eis und Schnee pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. „Wichtig ist früher loszufahren, um pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Denn der Arbeitnehmer hat sich auf die Witterungsverhältnisse einzustellen. In der Praxis werden Arbeitgeber bei einmaligem Zuspätkommen wohl keine arbeitsrechtlichen Schritte unternehmen; mehrmaliges Zuspätkommen kann jedoch Grund für eine Abmahnung sein“, erklärt Anita Christl, Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben.

Der direkte Weg zur Arbeit ist mit der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt

Auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft  e. V. weiß von den Schwierigkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Winter. Besonders der Weg zur Arbeit gilt als gefährlich. Jedoch trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für eine Behandlung. Allerdings ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer nur auf dem direkten Arbeitsweg versichert ist. „Als Wegeunfall gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bereits vor seiner Haustür ausrutscht. Auch hier übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel die Kosten. Dies ist sogar dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer seiner Pflicht, den Weg zu räumen, nicht nachgekommen ist“, erklärt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw.

„Eine eindeutige gesetzliche Vorgabe zur Temperatur am Arbeitsplatz gibt es nicht“

Doch die IHK betont, dass nicht nur der Arbeitsweg ist im Winter beschwerlich ist. Auch die Temperaturen am Arbeitsplatz können zu niedrig sein. „Eine eindeutige gesetzliche Vorgabe zur Temperatur am Arbeitsplatz gibt es nicht. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber die Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so beheizen muss, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es der Arbeitsplatz erfordert. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise bei mittelschwerer Arbeitsleistung und überwiegendem Stehen und Gehen laut den technischen Regeln für Arbeitsstätten eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad vorgesehen ist. Werden vom Arbeitgeber alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft und kann dennoch dieser Mindestwert nicht erreicht werden, muss er weitere Maßnahmen nach folgender Rangfolge ergreifen: arbeitsplatzbezogen (zum Beispiel Heizmatten), organisatorisch (Aufwärmzeiten), personenbezogen (Kleidung). Besondere Vorschriften gelten für Personen, die ihren Arbeitsplatz im Freien haben sowie für Schwangere und stillende Mütter“, betont Christl.

Die swa empfehlen, den Wasserzähler vor Frost zu schützen

Damit der Wasserzähler auch in der kalten Jahreszeit keine Schäden nimmt, raten die swa diesen vor Frost zu schützen. Wichtig ist besonders, dass die Kellerfenster geschlossen sind. Hilft auch das nicht, empfehlen die swa den Zähler sowie die Wasserrohre zu isolieren. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Raum, in dem sich der Zähler befindet, frostfrei beheizen. Gibt es in dem Raum keine Heizmöglichkeit, kann ein elektrischer Frostwächter installiert werden.

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