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Eine Aktionsärsklage wurde nun gegen die von der Hauptversammlung beschlossene Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Siemens AG und der Osram Licht AG eingereicht. Siemens bewertet die Klage als ungerechtfertigt. Die geplante Abspaltung der Osram Licht AG und deren Börsennotierung will Siemens weiter konsequent voranbringen. „Die Siemens-Aktionäre haben uns auf der Hauptversammlung Ende Januar mit einer überwältigenden Mehrheit von über 98 Prozent den klaren Auftrag gegeben, Osram über den Weg der Abspaltung an die Börse zu bringen“, berichtet der Finanzvorstand der Siemens AG Joe Kaeser. Dieses Mandat werde die Siemens AG zügig und zuverlässig im Interesse ihrer Aktionäre umsetzen.
Börsengang im April 2013 ist nicht mehr möglich
Die Abspaltung wird erst rechtskräftig, sobald sie in die Handelsregister von Berlin und München eingetragen ist. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage der Siemens-Aktionäre bewirkt zunächst eine Registersperre. Siemens beantragte nun beim Oberlandesgericht München im Rahmen des so genannten Freigabeverfahrens eine Aufhebung dieser Registersperre. Siemens verfolgt damit das Ziel, dass trotz der Klage die umgehende Eintragung der Abspaltung in die Handelsregister durchgeführt wird. Ein Börsengang im April 2013 ist jedoch nicht mehr möglich.