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Die ganze Welt blickte auf Bayern, als der Schwabinger Kunstfund öffentlich bekannt wurde. Bis dato unentdeckte Werke von Dix und Chagall waren Teil des Schwabinger Kunstfundes. Cornelius Gurlitt soll 121 gerahmte und 1.285 ungerahmte künstlerische Arbeiten in einer kleinen Wohnung in München gehortet haben. Im Rahmen einer steuerrechtlichen Ermittlung entdeckten Beamte die Bilder. Im nächsten Schritt wurden die Kunstwerke beschlagnahmt. Dagegen haben die Anwälte Gurlitts nun Beschwerde eingelegt.
Provenienzrecherche im Schwabinger Kunstfund läuft weiter
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback verurteilt das Handeln der Rechtsanwälte Gurlitts nicht. Es sei das gute Recht von Herrn Gurlitt, die Beschlagnahme des Schwabinger Kunstfundes gerichtlich prüfen zu lassen, so Bausback. Aber eines ist auch klar: Die Beschwerde habe keine unmittelbare Auswirkungen auf die Erforschung nach der Herkunft der Bilder. Die von Bausback initiierte Task-Force wird ungestört weiter arbeiten können: „Die Provenienzrecherche kann und wird ungehindert fortgesetzt werden“, so der bayerische Minister.
Bausback rechtfertigt Provenienzrecherche im Schwabinger Kunstfund
Ermittelt wird gegen Herrn Gurlitt unter anderem wegen steuerstrafrechtlichen Vergehen. In einem Schnellzug von Zürich nach München auf dem Streckenabschnitt Lindau – Kempten wurde Gurlitt von Beamten kontrolliert. Die Menge an Bargeld, die der alte Mann bei sich hatte, machte die Zollbeamten skeptisch. Daraufhin wurden Vor-Ermittlungen eingeleitet, die einen steuerstrafrechtlichen Bestand offenlegten. Das bestätigt auch der Justizminister: „Auf der einen Seite gibt es ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Herrn Gurlitt unter anderem wegen steuerlich relevanter Sachverhalte. Das ist von der Staatsanwaltschaft Augsburg nach Recht und Gesetz durchzuführen. Und die Strafprozessordnung enthält Befugnisse zu Ermittlungsmaßnahmen wie der Provenienzrecherche einschließlich der Veröffentlichung der Bilder völlig unabhängig von der Frage, ob diese beschlagnahmt sind oder nicht.“
Schwabinger Kunstfund muss weiter untersucht werden
Auf der anderen Seite, so Bausback, stelle sich aber auch die Frage nach dem Umgang mit den Bildern aus dem Schwabinger Kunstfund. „Da geht es um übergeordnete Fragen. Die betreffen nichts Geringeres als die Verantwortung Deutschlands und Bayerns für die Aufarbeitung von Verbrechen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes und die Frage: Wie gehen wir mit dessen Opfern um? Das ist eine Frager, bei der die ganze Welt auf uns schaut! Die Beschwerde der Verteidigung auf der Ebene des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens schlägt nicht auf diese übergeordnete Ebene durch. Eine Veröffentlichung der Bilder im Internet, und damit die öffentliche Provenienzrecherche, ist weiterhin möglich.“
Provenienzrecherche im Schwabinger Kunstfund nicht in Gefahr
Um die Fortsetzung der Provenienzrecherche im Schwabinger Kunstfund muss man sich also keine Sorgen machen. Zumal Deutschland sich mit der Washingtoner Erklärung verpflichtet hat, NS-Raubkunst-Vergehen aufzuklären. Sämtliche Gemälde, die während des Nazi-Regimes beschlagnahmt und nicht zurückgegeben wurden, müssen heute identifiziert werden, um deren Vorkriegseigentümer oder Erben ausfindig zu machen. „Dabei geht es natürlich nicht um die Durchleuchtung von jedermanns Privateigentum. Wir reden hier jedoch über einen Fall, wo die Eigentumsvermutung durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren erschüttert ist und der Verdacht von Raubkunst greifbar im Raum steht. Da ist Provenienzrecherche geboten. Die Veröffentlichung im Internet dient der Erfüllung genau dieser staatlichen Aufgabe.“
Bausback weist Beschwerde von Gurlitt zurück
Bausback abschließend zu den neusten Entwicklungen im Schwabinger Kunstfund: „Vor diesem Hintergrund gilt: Soweit von der bloßen Veröffentlichung der Bilder im Internet Rechte von Betroffenen wie hier Herrn Gurlitt berührt sind, sind diese jedenfalls nicht unverhältnismäßig betroffen - und damit im Ergebnis nicht verletzt."