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So schnell und transparent wie möglich soll die Herkunft der Kunstwerke aus dem „Schwabinger Kunstfund“ nun geklärt werden. Dass es sich dabei um keine leichte Aufgabe handelt, ist den beteiligten Ministerien von Bund und Land bewusst. Diese Art von Aufklärung kann ein Strafverfahren allein nicht leisten. Dennoch soll die Klärung der Besitzverhältnisse im Interesse möglicher Eigentümer so schnell und genau wie möglich von statten gehen.
Wachsender Druck zwingt Bund und Länder zu mehr Transparenz
Nach dem wachsenden Druck auf die Bundesregierung von Seiten der Museen, jüdischen Institutionen und der US-Regierung mussten die verantwortlichen Ministerien schnellstmöglich handeln. Denn sie tragen Verantwortung für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen mit und müssen die hierfür notwendige Transparenz herstellen. Zudem soll das strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg durch den komplexen Sachverhalt beim „Schwabinger Kunstfund“ nicht beeinträchtigt werden.
Belastete Kunstwerke online veröffentlicht
Über 1.400 Kunstwerke wurden im vergangen Jahr in der Schwabinger Wohnung gefunden. Bisher konnten circa 380 Werke sicher der sogenannten „Entarteten Kunst“ zugeordnet werden. Bei fast 600 Werken muss überprüft werden, ob die Kunstwerke einst dem NS-Regime zum Opfer fielen und unrechtmäßig beschlagnahmt wurden. Im Zuge dessen wurden gestern 25 Werke auf der Plattform www.lostart.de veröffentlicht. Bei ihnen besteht der Verdacht auf eine NS-verfolgungsbedingte Entziehung. Die Internetseite zur offiziellen deutschen Datenbank zur Dokumentation von Raub- und Beutekunst ist seither immer wieder überlastet. Auf der Plattform sollen die entsprechenden Werke fortlaufend aktualisiert werden. Die Koordinierungsstelle Magdeburg, von der die Seite betrieben wird, steht für Anfragen zu den dort aufgeführten Objekten zur Verfügung.
Experten-Team widmet sich den Besitzverhältnissen
Provenienzrecherche. So nennt sich die Untersuchung von Besitzverhältnissen von Kunstwerken. Für diese Aufgabe wird von den beteiligten Ministerien von Bund und Land ein Team von mindestens sechs Experten zusammengestellt werden. Die Berliner Arbeitsstelle für Provenienzrecherche-/forschung (AfP) wird die Arbeitsgruppe koordinieren. Die AfP verschreibt sich der Identifikation von Kulturgütern, die ihren Eigentümern im Zuge der NS-Verfolgung entzogen wurden. Unterstützt wird das Vorhaben auch durch die Forschungsstelle „Entartete Kunst“ der Freien Universität Berlin.