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Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat sich zum Schwabinger Kunstfund geäußert. Im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags versicherte er: „An der Aufdeckung möglichen NS-Unrechts haben die Bundesrepublik, aber auch mögliche Opfer ein berechtigtes Interesse. Dies muss und wird mit höchster Sorgfalt und Transparenz geschehen.“ Weiter stellte Bausback die Ermittlungen anhand der Berichte an das Justizministerium dar. Allerdings nur insoweit Persönlichkeitsrechte und Steuergeheimnis Äußerungen zulassen.
Bausback zum Schwabinger Kunstfund
Ebenso äußerte Bausback sich zu der verzögerten Veröffentlichung des Schwabinger Kunstfundes. Mit der Erklärung, dass es sich vorrangig nicht um einen `Kunstfund´ handle, sondern vielmehr um eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung, wies er die Vorwürfe zurück. Grund für die Nicht-Veröffentlichung seien folglich ermittlungstaktische Erwägungen gewesen. Auch das Steuergeheimnis sowie die Eigentumsvermutung waren hier entscheidend. Zuletzt wollte man die wertvolle Sammlung durch Geheimhaltung in Sicherheit wägen.
Schwabinger Kunstfund im Aufgabenbereich von Bund und Ländern
Dennoch unterstreicht Bausback wie wichtig es sei, die Herkunft der Bilder abzuklären: „Mit dieser Provenienz-Recherche wird auch die entscheidende Grundlage dafür geschaffen, dass NS-Opfer den Verbleib ihrer Kunstwerke klären können“, hält Bausback im Landtag fest. Die Verpflichtung zur Aufklärung liege laut dem Minister bei Bund und Ländern gemeinsam. Bausback räumte dabei ein: „Aus heutiger Sicht ist zu kritisieren, dass die beteiligten Stellen des Bundes und des Freistaats – und damit meine ich auch mein Haus – nicht früher und nachhaltiger darauf hingewirkt haben, dass die Sachverständige mehr Manpower zur schnelleren Aufklärung erhält. Bund und Länder hätten hier früher mehr Experten an die Recherche setzen müssen.“
Wem gehört der Schwabinger Kunstfund?
Besonders die Provenienz-Recherche ist entscheidend im Schwabinger Kunstfund. Denn die Frage, wem die Bilder gehören, ist mehr als nur wichtig. Gehören sie Herrn Gurlitt oder den entrechteten jüdischen Opfern und deren Nachfahren? Eine öffentliche Provenienz-Recherche sei dennoch rechtlich nicht ohne weiteres umsetzbar. Dies sei erst möglich, wenn die Eigentums-Vermutung für jedes einzelne Bild „erschüttert“, also widerlegt, sei.
Augsburger Staatsanwaltschaft unterstützt Task Force
Um die Provenienz-Recherche im Fall Schwabinger Kunstfund voranzutreiben, hat Bausback eine Bund-Land-Besprechung am 8. November 2013 initiiert. In der Sitzung wurde ein Maßnahmen-Katalog vereinbart. Man legte fest, dass die Kunstwerke in staatlicher Obhut weiter sicher verwahrt werden. Außerdem beinhaltet der Katalog die Errichtung einer Task Force: Sechs Experten sollen unter Leitung von Frau. Dr. Berggreen-Merkel die Recherche vorantreiben. „Zu dieser Task Force leisten Bund und Land gemeinsam Beiträge. Mein Haus und die Staatsanwaltschaft stehen mit der Task Force im engen Kontakt. Ein Staatsanwalt wird sie in juristischen Fragen unterstützen und den kurzen Draht zur Augsburger Staatsanwaltschaft halten“, erklärte Bausback die Zusammenarbeit.
Staatsanwaltschaft Augsburg fordert Gurlitts Eigentum
Insgesamt umfasst der Schwabinger Kunstfund 1.280 Werke. Nach Einschätzung der Sachverständigen muss die Herkunft von 977 Kunstwerken geklärt werden. „Bei dem Rest steht nach Einschätzung der Sachverständigen das Eigentum der Familie Gurlitt nicht in Frage“, so Bausback. Nun fordert die Staatsanwaltschaft Augsburg von der Task Force, genau diese Werke aus dem Eigentum von Herrn Gurlitt zu benennen. Denn die Kunstobjekte sollen dem Beschuldigten so schnell wie möglich zur Rückgabe angeboten werden. Nach Einschätzung der Sachverständigen Dr. Hoffmann handele es sich bei diesen Werken nicht um Raub- oder entartete Kunst. Auch für die Staatsanwaltschaft sei dieser Teil des Schwabinger Kunstfundes kein relevantes Beweismittel.
Entartete Kunst und Raubkunst
Nach Einschätzung der Experten sind es 384 Werke die man der entarteten Kunst zuzurechnen seien. Bei 593 Objekten des Schwabinger Kunstfundes sei zu prüfen, ob es sich um NS-Raubkunst handelt. Darum will sich die Task Force in nächster Zeit kümmern. Eine Veröffentlichung der 593 Werke im Internet soll erfolgen.