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Im Herbst 2013 wurden bislang unentdeckte und äußerst wertvolle Kunstgemälde bei Cornelius Gurlitt beschlagnahmt. Unter den beschlagnahmten Werken fanden sich auch Gemälde von Dix und Chagall. Ab diesem zeitpunkt entbrannte ein Streit zwischen der regierung und dem bis dato verantwortlichen Besitzer Gurlitt. Es gab Gerüchte über eine rechtswidrige Unterschlagung und viele offene Fragen zur Herkunft der Gemälde. Cornelius Gurlitt ließ die Beschlagnahmung sofort prüfen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback setzte sich für Gurlitt ein. Dennoch initiierte Bausback eine extra Taskforce, um die Provenienz-Recherche anzutreiben.
Gurlitt ermöglicht freiwillig Provenienz-Forschung
Inzwischen gibt es eine Vereinbarung zwischen allen beteiligten Personen des Schwabinger Kunstfunds: Mit dieser Vereinbarung erklärt sich Cornelius Gurlitt bereit, im Falle einer Beendigung der Beschlagnahmung auf dann freiwilliger Basis eine Provenienz-Recherche zu ermöglichen. Allerdings hat die Taskforce das Ziel, die Provenienz-Recherche innerhalb eines Jahres durchzuführen. Kunstwerke, für die die Recherche nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wurde, werden an Gurlitt herausgegeben.
Wie geht Deutschland mit den Verbrechen der NS-Zeit um?
Justizminister Dr. Bausback ist von den Entwicklungen überzeugt: „Damit sind zwei Dinge nun auch formal voneinander getrennt: Auf der einen Seite das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, das von der Augsburger Staatsanwaltschaft durchgeführt wird, auf der anderen Seite die Frage, wie wir mit den Bildern umgehen.“ Bausback denkt einen Schritt weiter. „Hinter der Frage, wie wir mit den Bildern umgehen, verbirgt sich eine weitere, übergeordnete Frage. Wie geht Deutschland mit seiner Verantwortung für die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus um – und mit seinen opfern?“
Gurlitt trägt hohe moralische Verantwortung
Gurlitt ist sich dieser Verantwortung sehr wohl bewusst, das weiß auch Bausback zu schätzen. „Ich freue mich und erkenne ausdrücklich an, dass auch Herr Gurlitt sich der moralischen Dimension dieser Frage bewusst war und zu seiner moralischen Verantwortung steht. Diese Vereinbarung sichert die Arbeit der Taskforce jenseits des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ab und stellt sie auf eine eigene Grundlage. Diese Arbeit schafft schließlich die Grundlage dafür, dass auch und gerade Opfer des nationalsozialistischen Terrors ihre Rechte an Kunstwerken geltend machen können. Das lag mir von Anfang an besonders am Herzen“, so Bausback.
Gurlitt bekommt einige Werke zurück
Der gerichtlich bestellte Betreuer von Cornelius Gurlitt, Rechtsanwalt Christoph Edel, kommentiert die Verfahrensvereinbarung wie folgt: „Alle Werke, die nicht der Herkunftsforschung unterliegen, werden Cornelius Gurlitt zeitnah zurückgegeben. Die Arbeit der Taskforce beschränkt sich auf die Herkunftsforschung der übrigen Bilder, und dies in einem überschaubaren und vertretbaren Zeitrahmen. Über Werke, die nach sachverständiger Einschätzung nicht NS-verfolgungsbedingtem Entzug unterliegen, wird Cornelius Gurlitt frei verfügen können - diese werden auch in der Datenbank lostart.de gelöscht. Auch erlaubt uns diese Vereinbarung, den Weg der Restitution einschlägiger Bilder weiter beschreiten zu können. Auch das ist uns unverändert ein wichtiges Anliegen. Ich werde die Vereinbarung nun unverzüglich dem Betreuungsgericht vorlegen, damit geprüft werden kann, ob eine Genehmigungspflicht besteht."