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Rückzahlungen für Corona-Soforhilfen: Das müssen Unternehmen jetzt beachten
Ausgleichsverfahren

Rückzahlungen für Corona-Soforhilfen: Das müssen Unternehmen jetzt beachten

Symbolbild. Unternehmen müssen nun im Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen ihren tatsächlichen Bedarf errechnen. Foto: Tho
Symbolbild. Unternehmen müssen nun im Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen ihren tatsächlichen Bedarf errechnen. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Pandemieausbruch versetzte viele Unternehmer schlagartig in eine finanzielle Schieflage. Für die damals gezahlten Soforthilfen, wird nun der tatsächliche Bedarf ermittelt. Wann mögliche Rückzahlungen anfallen.

Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium bekannt gibt, werden nun die Erinnerungsschreiben zur Corona-Soforthilfe versendet. Unternehmen, die von März bis Mai 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, bekommen in den nächsten Tagen Post von den Bewilligungsstellen. Das per Brief und E-Mail versendete Schreiben enthält Informationen sowie einen Link / QR-Code zu einer Online-Plattform. Darüber soll sich die Abwicklung der erhaltenen Soforthilfen einfach und schnell abschließen lassen. Absender des Schreibens sind die Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen beziehungsweise der Landeshauptstadt München.

Bis wann muss zurückgezahlt werden?

Bund und Freistaat Bayern zahlten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro an Soforthilfen aus. Mit diesen sollten Liquiditätsengpässe ausgeglichen und Insolvenzen verhindert werden. Unternehmen und Selbständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihr Liquiditätsengpass in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten sein würde. Jetzt gelte es zu prüfen, ob die damalige Prognose tatsächlich so eingetreten ist. Dies sei ein wichtiger Schritt zum Abschluss des Verfahrens. Über die Online-Plattform werden mögliche oder anteilige Rückzahlungen registriert, falls 2020 zu viel Corona-Soforthilfe ausbezahlt wurde. Etwaige Rückzahlungen sollen bis zum 30. Juni 2023 möglich sein.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Eine schnelle Rückzahlung noch im Jahr 2022 kann steuerliche Vorteile mit sich bringen. Unternehmen und Selbständige berechnen zunächst ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass für die drei Monate Bewilligungszeitraum im Jahr 2020. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet dazu weitere Informationen und eine Online-Berechnungshilfe an. Das Ergebnis lasse sich  so in wenigen Schritten und Klicks über die Online-Plattform eintragen. In besonderen Einzelfällen, bei denen ein Unternehmen oder Soloselbständiger den Rückzahlungsbetrag nicht fristgerecht aufbringen kann, ist ab Mitte Juni 2023 die Vereinbarung von Ratenzahlungen möglich.

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