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Bis zum 1. Mai 2024 wurden erst rund 60 Prozent der Abrechnungen eingereicht. Nachdem die Frist auf den 30. September 2024 verlängert wurde, ist die Anzahl der eingereichten Anträge im April deutlich gesunken, auf etwa 3.000 Anträge, verglichen mit den 18.000 Anträgen pro Monat im März. Unternehmen, die Wirtschaftshilfen erhalten haben, sind jedoch verpflichtet, die erhaltenen Beträge vollständig zurückzuzahlen, falls sie keine Schlussabrechnung vorlegen.
„Nutzen Sie die Fristverlängerung und reichen Sie die Schlussabrechnung ein. Es wäre fatal, wenn Betriebe die Wirtschaftshilfen zurückzahlen müssten, weil sie die formalen Kriterien nicht erfüllen. Wer die Abrechnung auf die lange Bank schiebt, riskiert die Frist vom 30. September zu verpassen und Geld zu verlieren“, appeliert Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger an Unternehmende.
Staatsminister Aiwanger solle sich frühzeitig und erfolgreich dafür eingesetzt haben, dass die Forderung der Wirtschafts- und Steuerprüfer nach einer Fristverlängerung umgesetzt wurde. Am 14. März 2024 einigten sich Bund und Länder darauf, die Frist letztmalig bis zum 30. September 2024 zu verlängern. Zusätzlich wurde die Abwicklung vereinfacht, indem beispielsweise im beschleunigten Verfahren Fälle mit geringeren Antragssummen ohne Rückfragen bearbeitet werden.
So drückte Aiwanger nach Angabe des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie den bayerischen Steuerberaterkammern seinen Dank für ihre wertvollen Beiträge aus und lobte die Zusammenarbeit mit der IHK München, welche als zentrale Bewilligungsstelle der Corona-Wirtschaftshilfen in Bayern fungiert. Die IHK informiere kontinuierlich über die Schlussabrechnung und den Prüfprozess.