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Überbrückungshilfen für Bayerisch-Schwaben verlängert
Staatliche Unterstützung

Überbrückungshilfen für Bayerisch-Schwaben verlängert

Symbolbild. Die Überbrückungshilfen sichern den Erhalt des bayerisch-schwäbischen Mittelstandes. Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de
Symbolbild. Die Überbrückungshilfen sichern den Erhalt des bayerisch-schwäbischen Mittelstandes. Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de

Durch die vierte Welle musste die Politik das Leben auch in Bayerisch-Schwaben wieder stark einschränken. Deshalb wurde der Zeitraum für finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung ausgedehnt. Welche Regelungen fortan für die Überbrückungshilfe gelten.

Mit über 126 Milliarden Euro an ausgezahlten Hilfsleistungen gilt die Überbrückungshilfe als ein Schlüsselinstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Deshalb erhalten Soloselbstständige und Unternehmen weiterhin Unterstützung durch die Bundesregierung. Wer starke Umsatzeinbußen verzeichnet, kann weiterhin Gelder zur Kompensation beziehen. Unter der Bezeichnung Überbrückungshilfe IV wird die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. März 2022 verlängert.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzungen für einen Anspruch ändern sich mit der Verlängerung nicht. Weiterhin sind es kleine und mittelständische Unternehmen, die Hilfsgelder beziehen können. Grund für umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe ist eine Einstellung oder starke Einschränkung des Geschäftsbetriebs. Aber auch Soloselbstständige, sowie Freiberufler erhalten Unterstützung. Zu dieser Personengruppe zählen ebenfalls kurzfristig Beschäftigte aus Kunst und Kultur. Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ zu stellen

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Monatlich war eine maximale Auszahlung der Überbrückungshilfe III Plus in Höhe von 10 Milionen Euro möglich. Nun wurde dieser Betrag um 2,5 Millionen Euro erhöht. Für Unternehmen beziffert sich so über alle Programme hinweg eine mögliche Förderungssumme von 54,5 Millionen Euro. Die Höhe der letztendlichen Auszahlung bemisst sich allerdings immer an den individuellen Fixkosten eines Betriebs. Diese werden mit der Überbrückungshilfe IV aber nur noch zu 90 Prozent erstattet.

Was sind Voraussetzungen?

Um für sich für einen erfolgreichen Antrag zu qualifizieren, müssen Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent in einem Monat vorliegen. Als Referenz wird hierfür Zahlen aus dem Jahr 2019 betrachtet. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen mit einem Jahreserlös von bis zu 750 Millionen Euro. Zur Substanzstärkung gibt es nun auch einen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss. Damit soll Unternehmen, die pandemiebedingt besonders schwer von Schließungen betroffen sind, geholfen werden

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