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Bayerische Unternehmer aufgepasst: Frist für Schlussabrechnung der Coronahilfen endet
Pandemie-Folgen

Bayerische Unternehmer aufgepasst: Frist für Schlussabrechnung der Coronahilfen endet

Symbolbild. Unternehmen müssen Schlussabrechnung für die Coronahilfen machen. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Symbolbild. Unternehmen müssen Schlussabrechnung für die Coronahilfen machen. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Bis Ende September müssen Unternehmen, die Coronahilfen erhalten haben, ihre Schlussabrechnung einreichen. Wer das nicht macht, muss die Hilfen plus Zinsen zurückzahlen. Doch manche Unternehmen können auch nochmal Geld bekommen.

Für rund 75.000 Unternehmen in Bayern tickt die Uhr: Bis zum 30. September müssen sie die Schlussabrechnung für Coronahilfen abgeben, die der Bund während der Pandemie an sie gezahlt hat – die sogenannte Überbrückungshilfe I bis IV sowie die Dezember- und Novemberhilfe. Bis Anfang September hatten laut der IHK München und Oberbayern, die für die Abrechnungen in Bayern zuständig ist, etwa zwei Drittel der bayerischen Unternehmen ihre Schlussabrechnung erstellt, rund 75.000 fehlten noch.

Bisher 82 Millionen Euro Coronahilfen in Bayern zurückgezahlt

Innerhalb der nächsten zwei Wochen müssen die Unternehmen darlegen, inwieweit die während der Pandemie erwarteten Umsatzeinbußen tatsächlich eingetreten sind. Dies soll laut IHK durch einen prüfenden Dritten – meist Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – geschehen. Sollten Unternehmen während der Pandemie mehr Umsatz gemacht haben als erwartet, also zu viel Coronahilfen erhalten haben, müssen sie Geld zurückzahlen. Unternehmen könnten aber auch nochmal Geld erhalten, heißt es von der IHK München und Oberbayern. Das ist der Fall, wenn sie weniger Umsatz gemacht haben, als damals erwartet. Laut der IHK haben Unternehmen bayernweit deshalb bislang mehr als 60 Millionen Euro bekommen. Demgegenüber stehen 82 Millionen Euro, die bisher bayerische Unternehmen für die Coronahilfen zurückzahlen mussten.

Coronahilfen: Keine Fristverlängerung für Schlussabrechnung

Da die Frist schon mehrfach verlängert wurde, ist über den 30. September hinaus keine Verlängerung für die Schlussabrechnung mehr vorgesehen. Die IHK München und Oberbayern rät auf ihrer Website, „dringend die Frist zu wahren.“ Unternehmen, die dem nicht nachkommen, müssen die gesamte Summer ihrer Coronahilfen inklusive Zinsen zurückzahlen.

Bis wann müssen Unternehmen die Coronahilfen zurückzahlen?

Die Beträge, die in den Schlussabrechnungen angezeigt werden, sind vorbehaltlich und müssen erst von der IHK München und Oberbayern geprüft werden. Die Unternehmen sollen deshalb den finalen Bescheid der IHK abwarten, bevor sie Geld zurückzahlen. Wer die Rückzahlungen nicht auf einmal leisten kann, kann das in Raten machen oder sich den Betrag stunden lassen.

Die IHK München und Oberbayern geht derzeit davon aus, dass sie für die Prüfung der Schlussabrechnungen noch bis Ende 2025 braucht. Sie weist daraufhin, dass die Abrechnungen nach Eingang bearbeitet und keine Einzelfälle vorgezogen werden können. Anfang September hatte die IHK etwa 45% der rund 167.000 eingegangenen Anträge bearbeitet. Die IHK rechnet bayernweit mit über 300.000 Anträgen zur Schlussabrechnung.

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