Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Der Hochschulrat gehört zu den drei zentralen Verwaltungsorganen der Hochschule. Er besteht gemäß dem Bayerischen Hochschulgesetz aus acht Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und Wissenschaft. Der Rat der Hochschule Augsburg wird in seiner ersten konstituierenden Sitzung am 12. November 2013 in neuer Besetzung und verstärkt antreten. Durch eine Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes dürfen Hochschulen ihre Gremien nun erweitern. Die Mitgliederzahl des Augsburger Hochschulrates wurde von 16 auf 20 Hochschulräte aufgestockt.
Der Wechsel bringt frischen Wind in den Rat
Die neuen externen Hochschulratsmitglieder vertreten renommierte Technologieunternehmen in Augsburg. Roland Kreitmaier, Leiter der Siemens AG Niederlassung in Augsburg und der Vorsitzende des Münchner IT-Dienstleisters Cancom SE. Üblicherweise werden Mitglieder des Senats sowie Studienvertreter für die internen Hochschulräte rekrutiert. Da es in diesem Jahr Senatswahlen gab, haben hier einige Wechsel stattgefunden. Zu den neuen Mitgliedern im Hochschulrat gehören Prof. Dr. Runa T. Hellwig, Prof. Dr. Elmar Müller-Horsche, Prof. Dr. Peter Richard, Prof. Dr. Elmar Wagner, Prof. Dr. Rolf Winter, Prof. Dr. Hubert Wittreck und Diane Walker-Schuster. Die Belange der Studenten werden Sylvia Herrberger und Rebas Soran vertreten. Michael Grandel der Dr. Grandel Gruppe ist Vorsitzender des Hochschulrates.
Das Rückgrat der Hochschule
Der Hochschulrat fungiert als ein wichtiger Aufsichtsrat für die Hochschule. Er ist vor allem für die strategische Ausprägung der Hochschule zuständig. Die Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Industrie und der Hochschule selbst beschließen unter anderem über die Grundordnung und den Strukturabwicklungsplan der Hochschule. Des Weiteren entscheiden sie über Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, über Haushaltsfragen. Der Präsident und die jeweiligen Vizepräsidenten werden ebenfalls von dem Hochschulrat gewählt.