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von Isabell Walter, Online-Redaktion
Erst kürzlich wurde der Bundesvehrkehrswegeplan (BVWP) veröffentlicht. MdB Dr. Volker Ullrich unterstützt deutlich die Ablehnung der Stadt Königsbrunn gegenüber der Trassenführung der Osttangente. Ullrich erneuert deshalb den Vorschlag der Südvariante.
Ullrich stärkt Königsbrunn den Rücken
„Bei diesem Projekt sind zwingend die Belange der Städte Augsburg und Königsbrunn sowie des Landkreises Aichach-Friedberg zu berücksichtigen“, fordert der Bundestagsabgeordnete für Augsburg und Königsbrunn, Dr. Volker Ullrich. Die derzeit diskutierte Variante (4. Bauabschnitt Mering - Oberottmarshausen) sei wegen der Nähe zu den Trinkwasserschutzgebieten in Königsbrunn untauglich. Ullrich teilt und unterstützt dabei die Haltung der Stadt Königsbrunn.
Ullrich zweifelt an Realisierung des 4. Bauabschnitts
„Ich möchte noch einmal betonen, dass weitere Trassenvarianten, zum Beispiel eine östliche Lechführung mit südlicherer Lechquerung wie bereits vorgeschlagen, im Verlauf des Verfahrens zwingend zu prüfen sind und realistischere Varianten darstellen, falls der 4. Bauabschnitt überhaupt realisiert werden wird“, so Ullrich. Der Bundestagsabgeordnete forderte weiter, dass die einstimmige Entscheidung des Königsbrunner Stadtrates berücksichtigt werden müsse. Alternative Trassenführungen werden im Raumordnungsverfahren geprüft. Ullrich wird außerdem das Gespräch mit den Verantwortlichen der Stadt Augsburg suchen. Zusätzlich will Ullrich auch mit der Bürgerinitiative „Keine Autobahn in Königsbrunn“ baldmöglichst in Kontakt treten.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP geplant
Das Bundesverkehrsministerium führt zum vorliegenden Entwurf des BVWP eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Dabei werden in 20 verschiedenen Städten entsprechende Dokumente für sechs Wochen zur Verfügung stehen. Außerdem können die Unterlagen auf der Internetseite des Ministeriums eingesehen werden. „Jeder Bürger kann sich umfassend über den Entwurf des BVWP informieren und sich schriftlich oder elektronisch über ein Online-Formular äußern“, so Ullrich.
Öffentlichkeitsbeteiligung juristisch vorgeschrieben
„Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung schafft die Politik eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung für große Infrastrukturprojekte“, betont Ullrich weiter. Sie ist juristisch vorgeschrieben und dient als „Strategische Umweltprüfung“ dazu, früh die Umweltauswirkungen systematisch zu untersuchen.