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Das Ordnungsamt der Stadt Augsburg steht vor einem umfassenden Standortwechsel: Zwischen dem 1. September und dem 2. Oktober 2025 ziehen mehrere Abteilungen in neue Räumlichkeiten in der Grottenau 1 in der Augsburger Innenstadt. Der Umzug erfolgt in zwei Phasen und bringt temporäre Einschränkungen im Serviceangebot mit sich, insbesondere bei der persönlichen Vorsprache. Für Unternehmen und Bürger bedeutet dies eine zeitweilige Umstellung in der Kommunikation mit der Behörde.
Der Umzug des Ordnungsamts ist in zwei Abschnitte unterteilt, um den laufenden Betrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten. In der ersten Phase, vom 1. bis 12. September, ziehen die Zentrale Bußgeldstelle, der Außendienst sowie die Konfliktbearbeitung im öffentlichen Raum um. Die zweite Phase folgt ab dem 22. September bis zum 2. Oktober, in der die Abteilungen für Sicherheitsrecht, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Gewerbe und Gaststätten in die neuen Räumlichkeiten wechseln.
Während dieser jeweiligen Umzugszeiträume ist eine persönliche Vorsprache nicht möglich. Bürger, die Anliegen mit den betroffenen Abteilungen klären möchten, sollten auf schriftliche Kommunikation per E-Mail oder Post ausweichen. Die telefonische Erreichbarkeit kann vorübergehend eingeschränkt sein, wird jedoch durch entsprechende Ansagen geregelt.
Trotz des Umzugs bleibt das Ordnungsamt der Stadt Augsburg grundsätzlich erreichbar. Die E-Mail- und Postkommunikation ist durchgehend möglich und wird bevorzugt empfohlen. Für dringende Anliegen kann es sich lohnen, den Zeitraum außerhalb der Umzugsphasen zu wählen oder frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Die neue einheitliche Postadresse für alle Unternehmen und Bürger sollten bei schriftlichen Anfragen die neue Anschrift berücksichtigen, um Verzögerungen zu vermeiden.