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Klar ist: Für die Olympischen Winterspiele gibt es keine arbeitsrechtlichen Ausnahmen wegen der Spiele, so Eva Schönmetzler, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Das bedeutet, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers ist das Verfolgen der Spiele am Arbeitsplatz per Live-Stream, TV oder Radio nicht gestattet.
Arbeitnehmer können Freiräume schaffen
Möglich sei jedoch die Kulanz der Arbeitgeber. So können Unternehmen, in denen der Betriebsablauf flexibel gestaltet werden kann, oft Freiräume für Arbeitnehmer schaffen. Beispielsweise bieten hier Gleitzeit- oder Arbeitszeitkonten gute Möglichkeiten, in Absprache mit dem Chef sowie den Kollegen Kompromisse zu finden, um die Spiele zu verfolgen. Sofern keine Abweichungen möglich sind, kann der Arbeitnehmer auch weiterhin einen Urlaubantrag zu stellen, erklärt Schönmetzler.
Rechtlicher Rahmen für die Nutzung des olympischen Emblems
Besondere Regeln gelten auch für Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im Rahmen der Spiele vermarkten möchten, erklärt Schönmetzler. Werden die Regelungen nicht beachtet, könnten die Betriebe in Konflikt mit den zahlreichen Schutzrechten des Internationalen Olympischen Komitee (IOC) oder dem Deutschen Olympischen Sportbund geraten. Grund dafür ist, dass das olympische Emblem – die fünf ineinander geschlungenen Ringe – rechtlich geschützt sind. Das Gleiche gilt für alle Bezeichnungen mit „Olympiade“, „olympisch“, „Olympia“ allein oder in Zusammensetzung sowie den entsprechenden Wörtern und Wortgruppen in einer anderen Sprache.
Geregelt ist dies im „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ so Schönmetzler. Aus diesem Grund dürfen Unternehmen, die geschützten olympischen Ringe oder Bezeichnungen ohne die Zustimmung des DOSB oder dem ICO nicht verwenden. Wer sie trotzdem verwenden möchte, muss sich die Zulässigkeit der Werbung ausdrücklich vom DOSB bestätigen und sich im Vorfeld beraten lassen. Werden die rechtlichen Regelungen missachtet, drohen dem Unternehmen hohe Geldstrafen.