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Mit der Kommunalwahl am 8. März 2026 steht in Augsburg erneut ein zentraler Termin für die Demokratie an. Damit die Wahl reibungslos ablaufen kann, hat die Stadt Informationen zum Ablauf des Wahltags, zur Briefwahl und zu organisatorischen Besonderheiten veröffentlicht. Neben Fristen und Antragswegen betrifft dies auch temporäre Veränderungen im Serviceangebot der Bürgerbüros.
Die Wahlbenachrichtigungen sollen am 2. Februar 2026 versendet werden. Spätestens bis zum 15. Februar sollten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen erhalten haben. Die Benachrichtigung enthält unter anderem die Information, in welchem Wahllokal die Stimme am Wahlsonntag abgegeben werden kann. Wer nicht im zugewiesenen Wahllokal wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Sollte die Wahlbenachrichtigung bis Mitte Februar nicht eingegangen sein oder verloren gehen, kann beim Wahlamt Ersatz angefordert werden. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular passieren.
Die Briefwahl steht wieder als Alternative zur Stimmabgabe im Wahllokal zur Verfügung. Unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung dürfen die Briefwahlunterlagen frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin, also ab dem 16. Februar 2026, verschickt werden. Die Stadt empfiehlt, die Fristen sorgfältig zu beachten, da gesetzlich nur ein kurzer Zeitraum für den Versand und Rücklauf der Unterlagen vorgesehen ist.
Die Beantragung der Briefwahl ist online über das städtische Portal möglich. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann dieser Weg bis zum 3. März 2026 um 18 Uhr genutzt werden. Danach kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die Unterlagen rechtzeitig eintreffen. Alternativ lassen sich die Briefwahlunterlagen auch per Post beantragen, indem das entsprechende Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und ausreichend frankiert zurückgesendet wird. In diesem Fall empfiehlt die Stadt jedoch, frühzeitig einen Antrag zu stellen.
Bürgerinnen und Bürger, die die Briefwahlunterlagen lieber persönlich entgegennehmen möchten, können diese auch im Bürgerbüro Stadtmitte abholen. Vor Ort kann die Stimme auch direkt abgegeben werden, sofern ein gültiger Lichtbildausweis vorgelegt wird. Alternativ ist eine Abholung durch eine bevollmächtigte Person möglich, wobei eine Person maximal vier Wahlberechtigte vertreten darf. Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist ausgeschlossen.
Für die Organisation und Durchführung der Kommunalwahl werden die Mitarbeitenden des Bürgerbüros Stadtmitte voraussichtlich vom 9. Februar bis einschließlich 23. März 2026 eingesetzt. In diesem Zeitraum sind dort nur eingeschränkt Dienstleistungen verfügbar. Die Abholung von Briefwahlunterlagen und Ausweisdokumenten bleibt nach Terminvereinbarung möglich, während andere Anliegen auf die Bürgerbüros in Lechhausen, Hochzoll, Haunstetten und Kriegshaber oder auf digitale Angebote verlagert werden.
Am 9. und 10. März 2026 bleibt das Bürgeramt einschließlich der Bürgerbüros, der Fahrerlaubnisbehörde sowie des Sachgebiets Migration und Aufenthalt geschlossen.
Begleitend zur Wahl stellt die Stadt Augsburg Informationen online und in 16 Sprachen zur Verfügung. Ab Anfang Februar wird das Angebot zudem um Informationen in Leichter Sprache ergänzt, um allen Menschen die Wahl zugänglich zu machen.
Am Wahlsonntag beginnt um 18 Uhr eine öffentliche Wahlinfo-Veranstaltung im großen Moritzsaal der Moritzkirche. Dort werden die Hochrechnungen der Fernsehsender auf Großbildschirmen übertragen. Parallel richtet die Stadt auf ihrem Online-Portal eine spezielle Einstiegsseite ein, die direkt zu den aktuellen Wahlergebnissen führt.