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von Isabell Walter, Online-Redaktion
Der Augsburger Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl nahm kürzlich am Kommunalforum Asyl und Flüchtlinge in Berlin teil. Im Mittelpunkt der Debatten standen unter anderem die finanzielle Unterstützung der Kommunen und Hilfen bei der Unterbringung der Flüchtlinge. Auch Flüchtlingskoordinator und Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier sowie Bundesinnenminister Thomas de Maizière waren vor Ort.
Dr. Gribl plädierte für eine flexiblere Handhabung von Instrumenten aus dem Baurecht für die Wohnraumbeschaffung
„Allein mit Forderungen an die Bundesregierung ist es nicht getan. Gefragt sind vielmehr konkrete Lösungsansätze für Kommunen und Landkreise zur Bewältigung des gewaltigen Flüchtlingsstroms“, betonte Dr. Gribl. Ihm gehe es vor allem um praktikable Lösungen, damit mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür schlug er steuerliche Anreize auch für den freien Wohnungsbau vor. Außerdem plädierte er für eine flexiblere Handhabung von Instrumenten aus dem Baurecht für die Wohnraumbeschaffung. Als Beispiel nannte er die Baunutzungsverordnung. „Im Bereich der Landwirtschaft sind Modelle denkbar, die Grundstücksbesitzern Steuererleichterungen bringen sollen, wenn sie ihre Areale für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen“, so der Oberbürgermeister.
Flüchtlinge und Geringverdiener dürfen nicht in Konkurrenz für günstigen Wohnraum geraten
Günstiger Wohnraum hat in der aktuellen Situation eine große Bedeutung. Damit soll einer drohenden Konkurrenz zwischen Flüchtlingen sowie Hartz IV-Empfängern und Geringverdienern in der eigenen Bevölkerung vorgebeugt werden. Außerdem müssen die Kommunen unterstützt werden, die zusätzlichen Wohnraum schaffen. Sie sollen später nicht mit den Kosten der Unterkunft belastet werden. „Die zu erwartende Zunahme von Hartz IV-Empfängern ist kein organisches Wachstum einer Kommune, mit dem sie alleine gelassen werden darf“, betonte Dr. Gribl.
„Mit Flexibilität und strukturiertem Vorgehen gibt es Möglichkeiten, die Flüchtlingsaufgabe anzugehen und zu bewältigen“
Der Oberbürgermeister ist sich außerdem sicher, dass auch im Jugendhilferecht Erleichterungen für die Kommunen und Landkreise gestaltet werden können. Die vorgeschriebenen intensiven Betreuungsmaßnahmen für Minderjährige seien personell und finanziell kaum noch zu stemmen. Daher sei es zu prüfen, ob unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht als Regelfall aus dem deutschen Jugendhilfegesetz ausgenommen werden können. „Mit Flexibilität und strukturiertem Vorgehen gibt es Möglichkeiten, die Flüchtlingsaufgabe anzugehen und zu bewältigen. Sie ist riesengroß und sie fordert uns alle“, erklärte Dr. Gribl.