Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Um die Züge aus Ingolstadt künftig bis nach Oberhausen fahren zu lassen, muss am Bahnhof Augsburger-Oberhausen ein Wendegleis eingebaut werden. Mit der Fahrstreckenverlängerung treten allerdings auch Gleissperrungen auf. Die Idee für das Wendegleis kam schon vor längerer Zeit auf, die DB Netz AG hat die Planungen dafür in den vergangenen Monaten vertieft.
Wendegleis soll zweiseitig angebunden sein
Die DB Netz AG hat für das umfangreiche Bauprojekt verschiedene Varianten erarbeitet und gemeinsam mit dem Freistaat Bayern als Besteller des Schienenpersonennahverkehrs bewertet. Dabei wurde einvernehmlich entschieden, ein zweiseitig angebundenes Wendegleis zu bauen. Durch die zweiseitige Anbindung wird sichergestellt, dass die Züge in das Wendegleis ein- und ausfahren können, ohne den durchgehenden Verkehr auf der Hauptstrecke Augsburg – Ulm zu behindern.
Wendegleis wird erst 2021 gebaut
Bei der Projektplanung zeigte sich bereits, dass beim Bau des Wendegleises umfangreiche Eingriffe in die vorhandenen Gleise nötig sind. Eine monatelange Sperrung des Personenzuggleises ist daher erforderlich. Das Bauprojekt wurde daher vom Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn auf das Jahr 2021 datiert, da in diesem Zeitraum aufgrund umfassender Sanierungsarbeiten der Strecke die personenzuggleise ohnehin gesperrt sind. Der Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten am Augsburger Hauptbahnhof ist die Voraussetzung für die Nutzung des Wendegleises. Deshalb wäre ein früherer Bau nicht sinnvoll.
Finanzierung aus Bundesmitteln
Nachdem die erste Projektplanung bereits abgeschlossen ist, wie die DB Netz AG die weiteren notwendigen Planungen für das Wendegleis auf Basis der oben genannten Beschlüsse weiter vorantreiben. Die Finanzierung des Bauprojekts erfolgt aus Bundesmitteln für den Schienenpersonennahverkehr. Über die Verwendung der Bundesmittel entscheiden die Deutsche Bahn und der Freistaat Bayern.