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Die IG Metall-Bezirke Küste und Bayern haben eine Einigung in den Tarifverhandlungen der Metall- und Elektroindustrie erzielt. Nach insgesamt achtzehn stündigen Gesprächen mit den Arbeitgeberverbänden Nordmetall und Vbm steht ein neues Tarifergebnis fest. Dieses soll den Beschäftigten ab 2025 sowohl höhere Löhne als auch mehr Flexibilität bei der Zeiteinteilung bieten. Die beiden Bezirksleiter hoben besonders die Bedeutung der zahlreichen Beteiligung der Beschäftigten an den Warnstreiks hervor. „Die Menschen haben mit ihrer Bewegung und ihrer Solidarität unmissverständlich klargemacht, wie wichtig ihnen ein guter Tarifabschluss ist. Das hat Eindruck gemacht“, so Horst Ott, bayerischer IG Metall-Verhandlungsführer und Bezirksleiter. Welche Neuerungen ab dem kommenden Jahr gelten.
Für die Beschäftigten sollen die Entgelte ab dem 1. April 2025 um 2,1 Prozent und ab dem Jahr darauf um weitere 3,1 Prozent steigen. Zusätzlich sollen sie bis zum Februar 2025 eine einmalige Zahlung von 600 Euro erhalten. Auch die Ausbildungsvergütungen sollen zukünftig erhöht werden. Ab dem 1. Januar 2025 zunächst um 140 Euro und um weitere 3,1 Prozent ab dem 1. April 2026. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 25 Monaten und gilt somit bis Ende Oktober 2026.
Laut Daniel Friedrich, Verhandlungsführer und Bezirksleiter der IG Metall Küste, wollen die Tarifparteien mehr Verantwortung übernehmen und sowohl den Beschäftigten als auch den Betrieben Stabilität in unsicheren Zeiten bieten. „In der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage ist uns ein Abschluss gelungen, mit dem wir die Kaufkraft der Beschäftigten stärken“, so Friedrich. Horst Ott betonte außerdem: „Mit Geduld und Hartnäckigkeit haben wir Lösungen und Kompromisse gefunden“. Dabei habe die IG Metall laut Ott zu allen ihren Themen in dieser Tarifrunde zufriedenstellende Ergebnisse erreicht. Besonders hervor hoben die Bezirksleiter das Ergebnis für die Auszubildenden. Dies sei laut Friedrich und Ott vor allem dem starken Engagement der IG Metall Jugend zu verdanken.
Das Tarifergebnis beinhaltet zudem eine soziale Komponente für die niedrigeren Entgeltgruppen. Bei dem tariflichen Zusatzgeld B (T-ZUG B) handelt es sich um eine jährliche Sonderzahlung, welche ab 2026 von derzeit 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Ecklohns angehoben werden soll. In den Tarifbezirken Küste und Bayern entspricht das einer Erhöhung von rund 630 auf mindestens 900 Euro. Da dieser Festbetrag für alle Entgeltgruppen gleich ist, profitieren die unteren Entgeltgruppen davon stärker als von einer prozentualen Tabellenerhöhung im gleichen Umfang. „Wir haben erreicht, dass die Beschäftigten dauerhaft und nicht nur einmal von der sozialen Komponente profitieren“, erläutert Friedrich. Das Zusatzgeld B soll zukünftig jährlich schon im Februar anstatt im Juli ausbezahlt werden.
Ein weiteres Ergebnis der Tarifverhandlungen ist die Erweiterung der Wahlmöglichkeiten für Beschäftigten. Diese sollen zwischen mehr Geld oder mehr Zeit entscheiden können. Für das kommende Jahr dürfen erstmals auch Teilzeitbeschäftigte mehr Zeit an Stelle von mehr Geld wählen. Zu den Anspruchsberechtigten gehören dabei in Zukunft auch Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren (statt wie bisher unter acht Jahren). Die Möglichkeit, Geld für zusätzliche freie Tage zu tauschen, wird um drei Optionen erweitert. Insgesamt können Beschäftigte mit Anspruch damit künftig fünfmal Geld gegen Zeit tauschen. Ott unterstreicht: „Für viele Beschäftigte ist diese Wahlmöglichkeit Gold wert, wenn sie Kinder betreuen, Verwandte pflegen oder die starken Belastungen von Schichtarbeit kompensieren müssen“.
Im Zuge der Differenzierung wurde aber auch auf die Bedürfnislage der Arbeitgeber eingegangen. Anstatt der seit 2022 möglichen automatischen Differenzierung des T-ZUG B tritt nun die automatische Differenzierung der jährlichen Sonderzahlung Transformationsgeld ein. Dieses soll zukünftig im Juli statt Februar ausgezahlt werden und 18,4 Prozent eines Monatsentgelts betragen. Die Bedingung für die automatische Differenzierung bleibt dabei unverändert und entspricht einer Nettoumsatzrendite von 2,3 Prozent oder schlechter. Die Differenzierung ist gültig für die Laufzeit des Tarifvertrags. Dieses Element wurde laut Friedrich im Gesamtpaket des Tarifergebnisses akzeptiert. Weitere Wünsche seitens der Arbeitgeber, auch bezüglich des Weihnachts- und Urlaubsgeldes, seien jedoch verhindert worden.