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Eine sofortige Vollziehung in Holzheim ordnete nun die Regierung von Schwaben an: Der ergänzende Planfeststellungsbeschlusses vom 22.Januar 2013 zur alternativen Erschließung der Deponie soll nun ausgeführt werden. Einen entsprechenden Bescheid übermittelte die Regierung von Schwaben der Gemeinde Holzheim in der vergangenen Woche. Damit ist die Gemeinde Holzheim dazu verpflichtet, die Erschließung der Deponie durch eine Sondernutzungsvereinbarung mit der Lech-Stahlwerke GmbH (LSW) zu ermöglichen. Die Entscheidung der Regierung von Schwaben über die sofortige Vollziehbarkeit war notwendig, weil die Gemeinden Holzheim und Münster sowie neun weitere Bürger auch gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung Klage erhoben haben.
Gegenklagen aus Holzheim und Münster scheitern
Zudem sind die Gemeinden Holzheim und Münster mit ihren Klagen gegen die Plangenehmigung der Regierung von Schwaben vom 1.Oktober 2010 gescheitert: Mit Beschluss vom 20. März 2013 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Berufungszulassungsantrag der Gemeinden sowie einer benachbarten Grundstückseigentümerin gegen die Plangenehmigung zurückgewiesen. Damit ist der Bescheid der Regierung zur Errichtung der Deponie in Holzheim von 2010 bestandskräftig.
LSW prüft juristische Durchsetzung der Sondernutzungsvereinbarung
Die LSW haben die Gemeinde Holzheim unter Fristsetzung bis zum 15. April 2013 dazu aufgefordert, die Sondernutzungsvereinbarung kurzfristig zu unterzeichnen. Diese Frist wurde von der Gemeinde nicht erfüllt. Juristische Prüfer der LSW untersuchen daher zur Zeit, in welcher Form eine Unterzeichnung der Gemeinde auf juristischem Wege herbeigeführt werden kann.