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Am 22. Januar hat die Regierung von Schwaben den Antrag von LSW genehmigt. Die Erschließung der Deponie Holzheim ist damit gesichert. Wie die Regierung von Schwaben mittelte ist den von den Lech-Stahlwerken beantragten Zufahrtsvarianten auf öffentlichen Straßen zur Deponie im Rahmen des Gemeingebrauchs nichts entgegenzusetzen. Fachgutachter bestätigten dies.
Jetzt steht ein Sondernutzungsvertrag mit der Gemeinde an
Der Bescheid der Regierung von Schwaben und das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16.12.2012 bringen die Lech-Stahlwerke einen enormen Schritt weiter. So ist nicht nur die Einbeziehung der für die Nordzufahrt benötigten öffentlichen Flächen aufgehoben worden, sondern auch die Gemeinde Holzheim verpflichtet, einem entsprechenden Sondernutzungsvertrag mit LSW zuzustimmen. Die Variante der Nordzufahrt wird von den Lech-Stahlwerken weiterhin präferiert, da sie die Deponie unter Umgehung sämtlicher Ortschaften erreicht. Auch die durch den Bescheid planfestgestellte Südzufahrt kann mit einer entsprechenden Sondernutzungsvereinbarung mit der Gemeinde realisiert werden.
Verwunderung bei den Lech-Stahlwerken
“Wir haben uns schon in der mündlichen Verhandlung am 05. Dezember 2012 vor dem VG Augsburg gewundert, dass die Gemeinde anstelle der für die Bevölkerung schonendsten Variante über die Nordzufahrt durch die Gemeinde Holzheim bzw. deren Prozessbevollmächtigten die Enteignung eines privaten Eigentümers entlang der ursprünglich planfestgestellten Zufahrtsroute empfohlen wurde,“ so Frau Prof. Andrea Versteyl, Prozessbevollmächtigte der LSW. Die Unternehmung wird nun umgehend der Gemeinde Holzheim die Sondervereinbarung für die präferierte Nordzufahrt vorlegen.