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LRA Augsburg begrüßt drei neue Verwaltungsfachwirtinnen
Ausbildung

LRA Augsburg begrüßt drei neue Verwaltungsfachwirtinnen

Hannah Schaber, Julia Schmid und Sabrina Büchele bekamen von (hinten von links) Personalleiterin ClaudiaZiegler, stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Thomas Huber und Landrat Martin Sailer ihre Prüfungszeugnisse ausgehändigt. Foto: Julia Pietsch
Hannah Schaber, Julia Schmid und Sabrina Büchele bekamen von (hinten von links) Personalleiterin ClaudiaZiegler, stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Thomas Huber und Landrat Martin Sailer ihre Prüfungszeugnisse ausgehändigt. Foto: Julia Pietsch

Alle drei Absolventinnen waren bereits vorher beim Landratsamt angestellt. Dort absolvierten sie den „Beschäftigungslehrgang II“. Diese Worte richtet Landrat Martin Sailer jetzt an Sabrina Büchele, Hannah Schaber und Julia Schmid.

Das Warten auf die Prüfungsergebnisse hat ein Ende: Drei Mitarbeiterinnen des Landratsamtes Augsburg haben die Abschlussprüfungen ihrer berufsbegleitenden Weiterbildung mit Bravour bestanden und dürfen nun den Titel „Verwaltungsfachwirtin“ tragen.


Ausbildung unter erschwerten Bedingungen

Gemeinsam mit Personalleiterin Claudia Ziegler und dem stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Thomas Huber überreichte Landrat Martin Sailer die Prüfungszeugnisse: „Statt Unterricht und gemeinsamem Lernen standen meist Homeschooling und Selbststudium auf Ihrem Programm. Trotz dieser erschwerten Bedingungen haben Sie die Prüfungen mit viel Ehrgeiz und Selbstdisziplin bestens gemeistert. Dazu möchten wir Ihnen herzlich gratulieren und Ihnen weiterhin viel Erfolg auf Ihrem beruflichen Weg hier bei uns im Landratsamt Augsburg wünschen.“


Mehrteilige Ausbildung

Sabrina Büchele, Hannah Schaber und Julia Schmid haben in den vergangenen zwei Jahren den sogenannten Beschäftigtenlehrgang II der Bayerischen Verwaltungsschule absolviert, der sich an Mitarbeitende richtet, die bereits die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, den Beschäftigtenlehrgang I oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben. Die Prüfung des Teilzeitlehrgangs besteht aus einem siebenteiligen schriftlichen sowie einem fachpraktischen mündlichen Teil, in denen unter anderem die Fachkenntnisse aus den Bereichen Bürgerliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Kommunalrecht sowie Kommunale Finanzwirtschaft abgefragt werden.

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