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Trotz der Corona-Beschränkungen und der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen bestehen für Berufspendler in den bayerisch-schwäbischen Grenzregionen weiterhin Einreisemöglichkeiten, das hat das Landratsamt Augsburg am 17. Februar verkündet.
Beschäftigte aus systemrelevanten Berufen dürfen reisen
Dem Bundesinnenministerium zufolge sei eine der zwingenden Voraussetzungen für die Einreise, dass es sich bei den Personen um Beschäftigte aus systemrelevanten Bereichen handelt. Betroffen sind Berufspendler, die zwischen Bayern und der Tschechischen Republik oder dem österreichischen Bundesland Tirol unterwegs sind. Beide Regionen wurden unlängst als Virusvarianten-Gebiete eingestuft. Arbeitnehmer von im Landkreis ansässigen Betrieben müssen für die ungehinderte Einreise nach Bayern ihre Ausweispapiere, eine Arbeitgeberbescheinigung und einen negativen, maximal 48 Stunden zurückliegenden Corona-Test vorlegen.
Beantragung einer Bescheinigung in den Landratsämtern
Außerdem wichtig ist eine schriftliche Bestätigung der Kreisverwaltungsbehörde, die die Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich bescheinigt. Die Ausstellung dieser Bescheinigung kann ab sofort in den Landratsämtern beantragt werden. Die Behörde benötigt für die Bearbeitung die folgenden, arbeitnehmerbezogenen Informationen:
Bitte des Augsburger Landratsamtes
Das Landratsamt Augsburg bittet darum, dass die im Kreis ansässigen Unternehmen vor Antragsstellung kritisch prüfen, ob ihre Beschäftigten nach Einsicht der nachstehenden Auflistung als systemrelevant einzustufen sind und die Grenzübertritte zwingend erforderlich sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn die vorgenannten Angaben vollständig enthalten sind.
Über weitere Vorgehensweisen hat die Stadt Augsburg bereits am 16. Februar berichtet.