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Seit neunten Dezember gelten für die Stadt Kaufbeuren neue Corona-Maßnahmen. Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) überschritt die kreisfreie Stadt am 06.12.2020 den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen. Die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) trat außerdem am 9. Dezember in Kraft. Für die Stadt Kaufbeuren gelten nun unmittelbar zusätzliche Einschränkungen für Hotspots gemäß dieser neuen Verordnung.
Inzidenz von 200 muss eine Woche unterschritten werden
Am 9. Dezember meldet das RKI für Kaufbeuren zwar einen Inzidenzwert von 166,7, die Marke von 200 muss nun jedoch mindestens sieben Tage in Folge unterschritten werden, damit das Außerkrafttreten der strengeren Regelungen angeordnet werden kann.
Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Verkehrsflächen
Zudem hat die Stadt Kaufbeuren eine Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Alkoholkonsumverbots auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Kaufbeuren erlassen. Das ganztägige Konsumverbot gilt vom 10.12.2020 bis zum Ablauf des 05.01.2021. Erfasst durch diese Regelung sind die Altstadt von Kaufbeuren sowie der Neue Markt mit Bürgerplatz im Stadtteil Neugablonz.
Einschränkungen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 200
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, so gilt ab dem auf die erstmalige Überschreitung folgenden Tag Folgendes: