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Grenzkontrollen zu Tschechien und Tirol: Das rät die Stadt Augsburg zu beachten
Einreisebedingungen

Grenzkontrollen zu Tschechien und Tirol: Das rät die Stadt Augsburg zu beachten

Symbolbild. Augsburg von oben. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Symbolbild. Augsburg von oben. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Tschechien und Tirol wurden als Virusvariantengebiet eingestuft. Was Unternehmen, die pendelnde Mitarbeiter haben, nun beachten müssen, verrät die Wirtschaftsförderung der Stadt Augsburg.

Ab Mittwoch, 17.02.2021 gelten für Grenzgänger von und nach Tirol beziehungsweise von und nach Tschechien strenge Einreisebedingungen. Neben einem negativen Corona-Test ist eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Meldung an Wirtschaftsförderung

Sollten Unternehmen aus der Region unter ihren Mitarbeitern Personen haben, welche von diesen Gebieten nach Deutschland pendeln, sollen sie den Namen des Unternehmens und die betreffende systemrelevante Tätigkeit und die Anzahl der betroffenen Mitarbeitenden bis spätestens Dienstag, 16.02.2021, 11.00 Uhr an die Wirtschaftsförderung Augsburg mitteilen.

Ungehinderter Zugang zu Arbeitsplatz muss gewährt bleiben

Welche Branchen nach Definition der EU systemrelevant sind, ergibt sich aus den Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des Covid-19-Ausbruchs der Europäischen Kommission vom 30. März 2020. Den betroffenen Personen aus diesen Berufen muss ein ungehinderter Zugang zu ihrem Arbeitsplatz gewährt werden.

Insbesondere sind die folgenden Berufsgruppen betroffen

Besonders betroffen von der neuen Regelung sind folgende Berufe:

  • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;
  • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen;
  • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor;
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie;
  • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung;
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung;
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker;
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;
  • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker);
  • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete;
  • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte;
  • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal;
  • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter);
  • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere: Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU- Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern;
  • Linienflugzeugführer;
  • Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist;
  • Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt;
  • Fischer;
  • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen.

Stadt Augsburg muss Liste an Regierung von Schwaben übermitteln

Um eine Einreise nach Deutschland der diesen Anforderungen entsprechenden Grenzgänger zu ermöglichen, ist die Stadt Augsburg verpflichtet, bis 16.02.2021 13.00 Uhr eine Liste der betroffenen, systemrelevanten Betriebe und der dort ausgeübten, tatsächlich relevanten Tätigkeiten zu erstellen und an die Regierung von Schwaben zu übermitteln. Diese Liste muss keine Namen von Beschäftigten enthalten, allerdings die Feststellung, dass dort systemrelevante Personen aus Tschechien oder Tirol beschäftigt sind.

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