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Verschärfte Corona-Maßnahmen: Das ist noch erlaubt in Augsburg
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Ausgangssperre

Verschärfte Corona-Maßnahmen: Das ist noch erlaubt in Augsburg

In Augsburg gelten ab 9. Dezember verschärfte Corona-Maßnahmen. Foto: Angelina Märkl/B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Die Corona-Schutzmaßnahmen werden ab 9. Dezember bis 5. Januar bayernweit und speziell auch in Hotspots nochmal verschärft. Das hat die Bayerische Staatskanzlei am 6. Dezember verkündet. Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen in Augsburg gelten hier besondere Regeln.

Zusätzlich zu den bereits gültigen Schutzmaßnahmen gelten laut der Bayerischen 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Verschärfungen ab 9. Dezember bis 5. Januar in ganz Bayern.

Landesweite Ausgangsbeschränkung

Diese gilt ganztags. Die Wohnung darf also nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden.

Dazu zählen:

  • Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
  • Teilnahme an Prüfungen oder an erlaubten Präsenzveranstaltungen
  • Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden
  • Versorgungsgänge, Einkauf und Besuch von geöffneten Dienstleistungsbetrieben
  • Besuch eines anderen Hausstands (Kontaktbeschränkungen beachten!)
  • Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engsten Familienkreis
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit einem anderen Hausstand (Kontaktbeschränkungen beachten)
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • Besuch von Kitas, Schulen und sonstiger Ausbildungsstätten
  • Behördengänge
  • Teilnahme an Gottesdiensten, Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und zulässigen Versammlungen.

Distanzunterricht in beruflichen Schulen.

Maskenpflicht für alle Beteiligten von Versammlungen und in Gottesdiensten, auch am Platz.

Besucherregelung für Pflegeheim: Maximal ein Besucher pro Person pro Tag. Besuch nur nach negativem Schnelltest und mit FFP2-Maske möglich.

Das gilt zusätzlich in Augsburg 

In Hotspots mit Inzidenzen über 200, zu denen aktuell auch die Stadt Augsburg gehört, gilt zudem:

Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr

Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nicht zulässig. 

Folgende Ausnahmen bestehen:

  • Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
  • medizinische und veterinärmedizinische Notfälle
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • unaufschiebbare Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen
 

Distanzunterricht ab Jahrgangsstufe 8 (Ausnahmen hier: das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart und Förderschulen).

Weihnachten und Silvester

Nur für die Zeit vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Während der vier Tage ist das Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird. Die Begrenzung auf maximal zwei Hausstände entfällt. Die zu den sich treffenden Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Besteht eine Ausganssperre ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung von 21 bis 5 Uhr von 24. bis 26. Dezember auch möglich, um an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften teilzunehmen.

Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.

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