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Zusätzlich zu den bereits gültigen Schutzmaßnahmen gelten laut der Bayerischen 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Verschärfungen ab 9. Dezember bis 5. Januar in ganz Bayern.
Landesweite Ausgangsbeschränkung
Diese gilt ganztags. Die Wohnung darf also nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden.
Dazu zählen:
Distanzunterricht in beruflichen Schulen.
Maskenpflicht für alle Beteiligten von Versammlungen und in Gottesdiensten, auch am Platz.
Besucherregelung für Pflegeheim: Maximal ein Besucher pro Person pro Tag. Besuch nur nach negativem Schnelltest und mit FFP2-Maske möglich.
Das gilt zusätzlich in Augsburg
In Hotspots mit Inzidenzen über 200, zu denen aktuell auch die Stadt Augsburg gehört, gilt zudem:
Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nicht zulässig.
Folgende Ausnahmen bestehen:
Distanzunterricht ab Jahrgangsstufe 8 (Ausnahmen hier: das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart und Förderschulen).
Weihnachten und Silvester
Nur für die Zeit vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Während der vier Tage ist das Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird. Die Begrenzung auf maximal zwei Hausstände entfällt. Die zu den sich treffenden Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Besteht eine Ausganssperre ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung von 21 bis 5 Uhr von 24. bis 26. Dezember auch möglich, um an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften teilzunehmen.
Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.