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Am 9. Dezember ist die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Deshalb gilt ab sofort eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch aus triftigen Gründen möglich.
Unter diesen Umständen darf man die Wohnung verlassen
Das Landratsamt Augsburg veröffentlichte deshalb folgende triftigen Gründe, aus denen man weiterhin die eigene Wohnung verlassen darf. Dies ist der Fall, wenn:
Verschärfte Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von über 200
Da der Landkreis Augsburg aktuell mit einer 7-Tage-Inzidenz von 226,1 über dem Schwellenwert von 200 liegt, gilt darüber hinaus zwischen 21 und 5 Uhr eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:
An den Weihnachtstagen von 24. bis 26. Dezember 2020 gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst.
Diese Regeln gelten in Schulen und Kitas
Von der 1. bis zur 7. Jahrgangsstufe wird an allen Schulen generell der Präsenzunterricht beibehalten. Distanzunterricht gilt an allen beruflichen Schulen. An der FOS wird in der Vorklasse und in der Jahrgangsstufe 11 durch die 7-Tage Inzidenz von über 200 ebenfalls Distanzunterricht erteilt. Dieser gilt auch in allen Schularten ab der Jahrgangsstufe 8. Ausnahmen sind hier nach Maßgabe des Kultusministeriums die Förderschulen sowie die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulart. Für die Mittelschulen sind dies die Jahrgangsstufen 9 und 10 (inklusive der Vorbereitungsklassen) sowie die Deutschklassen. Für die Beruflichen Oberschulen sind dies die Jahrgangsstufen 12 und 13. Kitas sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.