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Neue Corona-Regeln: Das ist im Landkreis Augsburg noch erlaubt
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Ausgangsbeschränkung

Neue Corona-Regeln: Das ist im Landkreis Augsburg noch erlaubt

Archivbild. Augsburgs Landrat Martin Sailer. Foto: Landratsamt Augsburg
Archivbild. Augsburgs Landrat Martin Sailer. Foto: Landratsamt Augsburg

Ab jetzt gelten im ganzen Land strengere Corona-Maßnahmen. Diese betreffen auch den Landkreis Augsburg. Was jetzt noch erlaubt ist – und was verboten.

Am 9. Dezember ist die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Deshalb gilt ab sofort eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch aus triftigen Gründen möglich.

Unter diesen Umständen darf man die Wohnung verlassen

Das Landratsamt Augsburg veröffentlichte deshalb folgende triftigen Gründe, aus denen man weiterhin die eigene Wohnung verlassen darf. Dies ist der Fall, wenn:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
  • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden
  • Versorgungsgänge, der Einkauf in geöffneten Geschäften und der Besuch der geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inklusive Weihnachtsbesorgungen)
  • der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht)
  • der Besuch bei Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit einem anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte

Verschärfte Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von über 200

Da der Landkreis Augsburg aktuell mit einer 7-Tage-Inzidenz von 226,1 über dem Schwellenwert von 200 liegt, gilt darüber hinaus zwischen 21 und 5 Uhr eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
  • medizinische und veterinärmedizinische Notfälle
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Begleitung Sterbender
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen

An den Weihnachtstagen von 24. bis 26. Dezember 2020 gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst.

Diese Regeln gelten in Schulen und Kitas

Von der 1. bis zur 7. Jahrgangsstufe wird an allen Schulen generell der Präsenzunterricht beibehalten. Distanzunterricht gilt an allen beruflichen Schulen. An der FOS wird in der Vorklasse und in der Jahrgangsstufe 11 durch die 7-Tage Inzidenz von über 200 ebenfalls Distanzunterricht erteilt. Dieser gilt auch in allen Schularten ab der Jahrgangsstufe 8. Ausnahmen sind hier nach Maßgabe des Kultusministeriums die Förderschulen sowie die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulart. Für die Mittelschulen sind dies die Jahrgangsstufen 9 und 10 (inklusive der Vorbereitungsklassen) sowie die Deutschklassen. Für die Beruflichen Oberschulen sind dies die Jahrgangsstufen 12 und 13. Kitas sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

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