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Wer seine Photovoltaik-Anlage vor dem Jahr 2001 in Betrieb genommen hat, kommt aktuell ins Grübeln über die Frage, was mit dem umweltfreundlichen Solarstrom vom eigenen Hausdach ab dem kommenden Jahr passieren soll. Laut Gesetzgeber steht den Betreibern erneuerbarer Energien-Anlagen eine Vergütung für den eingespeisten Strom über 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr zu. Damit fallen allein im Landkreis Augsburg 106 Solaranlagen Anfang 2021 aus der Vergütung, im gesamten LEW-Netzgebiet 365 und bundesweit sogar rund 18.000 Anlagen. Diese Anlagen sind dann „ausgefördert“. Aber technisch funktionieren die meisten Photovoltaik-Altanlagen einwandfrei und können noch gut zehn Jahre hohe Erträge liefern. Volkswirtschaftlich wäre es ein enormer Schaden, die Anlagen vom Netz zu nehmen.
EEG-Gesetz aktuell in Überarbeitung
Antworten für die Anschlussregelung soll das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) liefern, das sich aktuell in der Überarbeitung befindet. Der bisher vorgelegte Entwurf enthält Möglichkeiten zum Weiterbetrieb dieser sogenannten Ü20-Anlagen. Von Seiten mancher Stromversorger, Direktvermarkter und Speicheranbieter werden nun Lösungen auf dem Markt gebracht oder sind zumindest angekündigt. Auch wenn sich der Gesetzentwurf bis zur Verabschiedung noch verändern kann sei es laut der Stadt Augsburg bereits jetzt sinnvoll, sich jetzt über die konkreten Möglichkeiten zu informieren.
Webseminar des Augsburger Landratsamtes am 10. November
Das Landratsamt Augsburg wiederholt aufgrund der hohen Nachfrage seiner Bürger deshalb am Dienstag, 10. November 2020, 18 Uhr, das kostenfreie Webseminar „PV-Anlagen nach Ende der EEG-Förderung - was tun?". Hier sollen anschaulich die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zum Weiterbetrieb von Photovoltaik-Altanlagen vorgestellt und zahlreiche Tipps und Hinweise zur Umsetzung gegeben werden. Zudem werden organisatorische Punkte wie notwendige Anmeldungen behandelt. Im Anschluss an die Präsentation können Fragen der Teilnehmer per Chat-Funktion beantwortet werden. Das Webseminar richtet sich vorrangig an Anlagenbesitzer mit Installationsjahr 2003 und älter.