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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass die sogenannte Ladehofstraße für den Autoverkehr (Motorisierter Individualverkehr, MIV) als Baustellenumfahrung geöffnet werden kann und dafür keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Das Gericht hat damit die Klage des Parkhausbetreibers am Bahnhof abgelehnt. Die Ladehofstraße wurde am 10. April für Autofahrer geöffnet. Aber damit nicht genug, der Kläger reichte auch Klage gegen die Öffnung der Straße für den Autoverkehr beim Landgericht Augsburg ein. Aber auch hier kam der Parkhausbetreiber nicht weiter. Das Landgericht hat den Antrag des Parkhausbetreibers am Hauptbahnhof zurückgewiesen. Zu entscheiden war, ob durch die Überfahrung mögliche Besitzrechte des Parkhauses an Grundstücksflächen tangiert werden.
Alle dürfen durch die Ladehofstraße
Die Ladehofstraße dient zudem dem ÖPNV als Baustellenumfahrung. Mit dem Urteil steht die Ladehofstraße für die Zeit des Kö-Umbaus bis November nun auch den Autofahrern als komfortables Angebot zur Verfügung, zum Beispiel aus Richtung Göggingen zum Hauptbahnhof zu gelangen und umgekehrt.