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von Marina Huber, Online-Redaktion
Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der KSI GmbH & Co. KG erlassen. Die geplanten neuen Kapazitäten können nun in Angriff genommen werden.
Erweiterte Kapazitäten an der Firnhaberstraße
Seit April 2012 ist die KSI GmbH & Co. KG in der Firnhaberstraße in Augsburg beheimatet. Die Eisenbahnbetriebswerkstatt soll nun erweitert werden. Hier werden die Züge der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) gewartet und gereinigt werden. Die Erweiterung der Werkstatt- und Waschanlagenkapazitäten sollen nun eine netznahe und zügigere Wartung und Reinigung der Züge ermöglichen. So stehen sie den Fahrgästen schneller wieder zur Verfügung.
BOB erweitert Betrieb
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 erweiterte die BOB unter dem Markennamen „Meridian“ ihren Betrieb. Sie übernahm die Strecken München-Rosenheim-Traunstein-Salzburg, München-Rosenheim-Kufstein und München-Holzkirchen-Rosenheim im E-Netz Rosenheim. Dafür wurden eigens Züge des Typs „FLIRT“ angeschafft. Sie sind deutlich länger. Die Anlagen am Standort Augsburg reichen hierfür nicht aus. Die Züge werden deshalb derzeit noch provisorisch an verschiedenen Standorten gewartet. Sie befinden sich meist weit vom eigentlichen Einsatzort entfernt.
Antrag im November 2014 gestellt
Die KSI GmbH hat deshalb im November 2014 bei der in Südbayern für Bauvorhaben nichtbundeseigener Eisenbahnen zuständigen Regierung von Oberbayern einen Antrag gestellt. Die Genehmigung für den Bau einer Fahrzeughalle für die Ganzzuginstandhaltung, von Nebengebäuden und von Gleisverlängerungen unmittelbar am bereits bestehenden Betriebswerk sollte eingeholt werden. Nun ist der Planfeststellungsbeschluss erlassen worden. Die Erweiterungen dürfen gebaut werden.
Besondere Auflagen durch den Planfeststellungsbeschluss
Er enthält alle für dieses Vorhaben notwendigen Erlaubnisse, Planfeststellungen, Ausnahmen und Befreiungen. Im Rahmen des Verfahrens wurden Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört sowie eine öffentliche Planauslegung durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Pläne durch die Stadt Augsburg wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Regierung von Oberbayern kommt nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Projekt genehmigt werden kann. Die Rechte und Belange der möglicherweise betroffenen Bürger werden durch besondere Auflagen und gesetzliche Regeln gewahrt. So gibt es insbesondere Auflagen zum Lärmschutz. Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den festgestellten Planunterlagen in der Stadt Augsburg nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt.