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Kongressparkhaus: Stadt ordnet Abriss an, Konflikt geht weiter
Parkhaus-Streit

Kongressparkhaus: Stadt ordnet Abriss an, Konflikt geht weiter

Das Parkhaus neben dem Hotelturm und dem Kongress am Park muss abgerissen werden. Das hat die Stadt Augsburg angeordnet. Foto: B4B/ Katharina Seeburger
Das Parkhaus neben dem Hotelturm und dem Kongress am Park muss abgerissen werden. Das hat die Stadt Augsburg angeordnet. Foto: B4B/ Katharina Seeburger

Die Stadt Augsburg hat den Abriss des Kongressparkhauses angeordnet. Binnen drei Monaten muss das Parkhaus abgerissen sein. Doch der Konflikt geht weiter.

Mitte Juni, an einem Samstag, wurde das Parkhaus am Kongress am Park teilweise abgerissen. Doch durch einen Eilantrag vor dem Augsburger Amtsgericht wurden die Abrissarbeiten gestoppt. Dahinter steckt ein jahrelanger Streit zwischen dem Mehrheitseigentümer Bernhard Spielberger, der den Abriss begonnen hatte, und dem Minderheitseigentümer Jürgen Wowra, der den Abriss gerichtlich stoppte.

Jetzt hat die Stadt Augsburg den Abriss angeordnet. Hintergrund ist ein statisches Gutachten.

Abriss innerhalb von drei Monaten

In der Stadtratssitzung Mitte Juni hatte Baureferent Steffen Kercher mitgeteilt, dass er die Statik des teilweise abgerissenen Parkhauses prüfen lasse. „Der Stadt liegen nun gutachterliche Erkenntnisse vor, die eine statische Gefährdungslage des Restbestandes des Parkhauses bestätigen“, teilt das Augsburger Baureferat auf Anfrage mit. Bisher hatte die Stadt eine Abrissanordnung gescheut, da das Parkhaus bis zu dem Teilabriss durch Spielberger nur sanierungsbedürftig und nicht einsturzgefährdet war.

Nun muss nach Anordnung der Stadt das Parkhaus samt dem Überbau innerhalb von drei Monaten abgerissen werden. Der Bescheid solle den Beteiligten noch im Laufe der Woche zugestellt werden.

Kongressparkhaus: Wie geht es weiter?

Mehrheitseigentümer Spielberger begrüßt die Abrissanordnung durch die Stadt. „Wieder ein Schritt in Richtung neues Parkhaus“, teilt er auf Anfrage mit. Wenn es nach Spielberger geht, will er den Abriss am 31. Juli in der Eigentümergemeinschaft beschließen. Nach der Sommerpause solle dieser dann beginnen.

Der Minderheiteneigentümer Wowra, der bisher sämtliche Abrissversuche gestoppt hatte, will die Abrissanordnung der Stadt akzeptieren. „Sofern durch die Selbstjustiz nach den Untersuchungen der Stadt Augsburg nun – erstmalig – tatsächlich eine Einsturzgefahr besteht, dürfen natürlich keinesfalls Menschen gefährdet werden, sodass wohl keine andere Wahl bleibt, als das Ergebnis der mutwilligen Zerstörung zu beseitigen“, schreibt Wowra in einer Pressemitteilung.

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Was geschieht mit dem Gelände?

Doch nachdem nun der Konflikt um den Abriss oder Nicht-Abriss geklärt scheint, schwelt der andere Konflikt weiter: Die Frage, wie es mit dem Gelände weitergeht. Denn hier gehen die Pläne auseinander – zwischen den Eigentümern und auch innerhalb des Stadtrats.

Spielberger will parallel zum Abriss mit der Stadt und den Miteigentümern besprechen, was auf dem Gelände gebaut werden soll. Er hält an seinen Plänen fest, auf dem Gelände ein betreutes Wohnen für Senioren mit geringem Einkommen und darunter ein unterirdisches Parkhaus auch für das Hotel und die Kongresshalle zu bauen. „Ein Parkhaus alleine an dieser Stelle kann nicht wirtschaftlich betrieben werden. Es benötigt für die Baukosten eine erhebliche Querfinanzierung“, sagt Spielberger. Im Frühsommer des kommenden Jahres will er mit dem Bau beginnen.

Das will Wowra jedoch verhindern. Er wirft Spielberger mit dem Teilabriss Selbstjustiz vor, die sich für diesen nicht auszahlen dürfe. Wowra will, dass auf dem Gelände ein grüner Mobilitäts-Hub gebaut wird, mit Parkplätzen, Carsharing und Ladestationen für E-Autos.

Das entspricht zunächst mal dem, was der Augsburger Stadtrat vor zwei Jahren mit einem Aufstellungsbeschluss entschieden hatte: Auf dem Gelände soll demnach ein Mobilitätshub entwickelt werden; ein Quartiersparkhaus, das auch Angebote zu nachhaltiger Mobilität macht. Um eine Wohnbebauung zu verhindern, hatte der Stadtrat zudem eine Veränderungssperre erlassen. Gleichzeitig ist es laut Stadt Augsburg rechtlich möglich, auf dem Areal eine Parkgarage und angrenzende Wohnungen zu bauen.

Neue Stadtregierung, neue Pläne?

Für Augsburgs Oberbürgermeister Florian Freund (SPD) haben ausreichend Parkplätze für das Hotel und den Kongress am Park Priorität. Dazu, wie diese geschaffen werden könnten, hatte sich Freund im Juni offen für Ideen gezeigt. „Für mich gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Denkverbote, um ausreichend Stellplätze sicherzustellen“, erklärte Freund damals im Gespräch mit unserer Redaktion. Er schloss das mehrgeschossige Seniorenheim, wie Spielberger es will, nicht per se aus.

Die Fraktion der Grünen im Augsburger Stadtrat pocht indes auf die Stadtratsbeschlüsse vor zwei Jahren, die eine Wohnbebauung ausschließen. Zum einen, weil die Grünen den Wittelsbacher Park als Grün-, Naturschutz- und Erholungsraum schützen wollen. Zum anderen, weil sie Spielberger mit seinem Abriss eine Hau-Ruck-Aktion vorwerfen. „Bisher galt im Bauausschuss parteiübergreifend die Devise, dass sich rechtswidriges Handeln nicht auszahlen dürfe“, sagte Deniz Anan, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, im Juni.

Problem: Heizversorgung des Hotelturms

Doch es gibt noch ein weiteres Problem beim Abriss des Kongressparkhauses: Der Heizungskeller und dessen Kamin des benachbarten Hotelturms. Bevor das Parkhaus abgerissen werden kann, müsste der Kamin abgebaut und später wieder aufgebaut werden. Bei der Frage, wer hierfür verantwortlich ist, gehen die Meinungen auseinander: Spielberger sieht Wowra in der Verantwortung. Dieser habe den Kamin als Provisorium und ohne Baugenehmigung errichten lassen, als er als Geschäftsführer der später insolventen Semiramis GmbH auf dem Parkhaus Wohnungen bauen wollte. „Er (Anm.: Wowra) ist sicher nicht mehr persönlich haftbar zu machen. Aber da er sich immer als der integere Geschäftsmann schlechthin inszeniert, wäre das mal eine gute Gelegenheit für ihn eine seiner ‚vergessenen‘ Sünden wieder gut zu machen“, sagt Spielberger.

Wowra widerspricht: Der Kamin sei bereits 1971 vom damaligen Bauherren gebaut worden. Er selbst habe nur im Rahmen des Überbaus den Abzug provisorisch erhöht – allerdings in Abstimmung mit dem Hotelturm und den Stadtwerken. „Dieses Provisorium hätte dann allerdings der Rechtsnachfolger des Überbaus, also Spielbergers BGS zurückbauen, bzw. abbrechen müssen, nachdem er das Baurecht aufgegeben hatte“, sagt Wowra.

Laut der Abrissanordnung der Stadt muss während der Abrissarbeiten die Heizversorgung des Hotelturms unterbrechungsfrei sichergestellt werden. Dafür sieht die Stadt ausschließlich die Eigentümergemeinschaft in der Verantwortung. „Es handelt sich hierbei um keine öffentlich-rechtliche Anforderung oder Angelegenheit der Baubehörde“, so das Baureferat. Es gehe davon aus, dass die Eigentümer dazu zeitnah eine einvernehmliche Lösung finden.

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