B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
Kanzlei HSK: Diese Risiken birgt die Mitarbeiter-Akquise
Strategie-Runde für Arbeitgeber

Kanzlei HSK: Diese Risiken birgt die Mitarbeiter-Akquise

Rolf von Hohenhau, Michael Jäger, Barbara Kühn, Michael Holz und Prof. Dr. Bernd Sandmann. Foto: Friends Media Group/Alex Ferstl
Rolf von Hohenhau, Michael Jäger, Barbara Kühn, Michael Holz und Prof. Dr. Bernd Sandmann. Foto: Friends Media Group/Alex Ferstl

Erst vor wenigen Tagen feierte die Augsburger Kanzlei HSK Holz Sandmann Kühn den Auftakt für die Veranstaltungsreihe „Strategie-Runde für Arbeitgeber“. Rund 50 Gäste waren der Einladung gefolgt und erhielten praxisnahe Tipps für Arbeitgeber.

Im Fokus standen dabei Fallstricke bei Stellenausschreibungen, Bewerbungsgesprächen und Einstellungen. Auch der Bund der Steuerzahler Bayern, der seine Mitglieder in der Region zu dieser Strategie-Runde eingeladen hatte, ist glücklich über den Erfolg. „Mit solchen Kooperationen bieten wir unseren Mitgliedern einen konkreten Mehrwert“, sagte Präsident Rolf von Hohenhau bei der Auftaktveranstaltung. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Veranstaltungsreihe bei Personalverantwortlichen ganz offensichtlich auf reges Interesse stößt“, erklärte Michael Holz.

Minenfeld Stellenanzeige

Barbara Kühn, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gab praxisnahe Tipps: So muss eine Stellenanzeige grundsätzlich geschlechtsneutral ausgeschrieben sein. Ebenso seien jegliche Hinweise auf das Alter zu vermeiden, sogar Begriffe wie „Senior Manager“ oder „Junior Disponent“ seien gefährlich. Geeignete Bewerber spricht man besser über eine genau definierte Stellenanforderung an, hob Kühn hervor. Auch Begriffe wie „Muttersprache Deutsch“ oder „nur Berufsanfänger“ sind unzulässig, wenn man nicht riskieren will, Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zahlen zu müssen.

Formulierungen wie „Muttersprach-Niveau“ und „auch für Berufsanfänger geeignet“ sind dagegen erlaubt. Sogar der häufig zu lesende Hinweis auf die Tätigkeit in einem „jungen Team“ kann als Diskriminierung aus Altersgründen betrachtet werden. Die Formulierung „junges Unternehmen“ ist nur dann weniger kritisch, wenn der Betrieb tatsächlich noch nicht lange existiert.

Expertin empfiehlt „Entwurf der Stellenanzeige rechtlich prüfen zu lassen“

Sehr wichtig für jedes Bewerbungsverfahren ist, die Verpflichtung zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden können. „Um AGG-Klagen zu vermeiden, empfehlen wir, den Entwurf der Stellenanzeige rechtlich prüfen zu lassen, jede Stelle bei der Arbeitsagentur zu melden, oder Sie suchen Arbeitskräfte über einen geschulten Personaldienstleister“, so Barbara Kühn. Schließlich sollten Bewerbungs-Unterlagen erst nach Ablauf von zwei Monaten zurückgeschickt werden, um noch über die Original-Informationen zu verfügen, sofern ein abgelehnter Bewerber zwischenzeitlich Ansprüche geltend macht.

Diese Fragen müssen Bewerber nicht beantworten

Einige Minenfelder lauern auch im Vorstellungsgespräch. Auf Fragen nach Schwangerschaft und Familienplanung oder nach Schwerbehinderung darf der Bewerber lügen. Selbiges gilt auch für die Frage nach Vorstrafen, sofern sie für die vorgesehene Tätigkeit nicht direkt einschlägig ist. Zulässig ist also nur, nach einem Vermögensdelikt beim Kassierer zu fragen oder nach einem Verkehrsdelikt beim Kraftfahrer.

Artikel zum gleichen Thema