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von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion
89 Burger King-Filialen musste der Franchise-Nehmer Yi-Ko Holding im November schließen. Denn die Burger King Beteiligungs GmbH kündigte den Vertrag mit Yi-Ko und veranlasste einen Lieferstop. Dagegen versuchte Yi-Ko gerichtlich vorzugehen, scheiterte aber in erster Instanz. Vergangenen Montag sollte eine erneute Gerichtverhandlung Klärung schaffen, die wurde aber kurzfristig abgesagt. Von den verantwortlichen hieß es, man habe sich das ganze Wochenende versucht, außergerichtlich zu einigen und stehe dabei fast vor einem Abschluss.
Vorläufiger Insolvenzverwalter nimmt bereits Arbeit auf
Doch jetzt kommt unerwartet der Insolvenzantrag der Yi-Ko Holding. Am 10. Dezember 2014 ging der Insolvenzantrag der Burger King GmbH (Yi-Ko Holding) beim Amtsgericht in Stade ein. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Odebrecht bestellt, er wird sich jetzt erst einmal einen Überblick über die wirtschaftliche Situation verschaffen. Die Insolvenz rührt aus der Überschuldung von Yi-Ko her. Spekuliert wurde über eine drohende Insolvenz jedoch schon einige Tage zuvor. Denn der Lieferstopp von Franchisegeber Burger King soll massive wirtschaftliche Folgen für Yi-Ko gehabt haben.
3.000 Beschäftigte stehen unsicherer Zukunft gegenüber
Doch wie geht es jetzt weiter? Die 89 Filialen bleiben erst einmal geschlossen, auch die rund 3.000 Mitarbeiter der betroffenen Filialen stehen immer noch einer ungewissen Zukunft gegenüber. Doch die Burger King Beteiligungs GmbH ist zuversichtlich im Fall Yi-Ko. Aus der Geschäftsführung heißt es, man sei nun bereit für einen Neuanfang. Die Arbeitsplätze sollen gesichert werden, die Restaurants so schnell wie möglich wieder öffnen. Andreas Bork, Geschäftsführer von Burger King, erklärt, er wolle alles dafür tun, die Arbeitsplätze und die Restaurants zu erhalten. Doch bislang sind die Gehälter der Beschäftigten lediglich für drei Monate gesichert – und zwar von der Agentur für Arbeit.
NGG informiert Mitarbeiter über Insolvenz
Daher bietet die Arbeitnehmervertretung NGG (Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten) in Absprache mit den Agenturen für Arbeit an, den Beschäftigten der Restaurants in Augsburg, Gersthofen und Jettingen-Scheppach auf Infoveranstaltungen über alle Antworten zum Thema Insolvenz zu beraten.