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Zum Internationalen Frauentag am 8. März hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf dieses Ungleichgewicht aufmerksam gemacht. Sie verweist hierbei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Experten sprechen vom „Gender Pay Gap“.
In Bayern beträgt der Schnitt 17 Prozent
Danach kommen Männer mit einer Vollzeitstelle in Augsburg auf ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 3.994 Euro pro Monat – Frauen hingegen nur auf 3.047 Euro. In Bayern beträgt der Verdienstunterschied bei Vollzeit zwischen den Geschlechtern 17 Prozent (Männer: 3.556 Euro, Frauen: 2.968 Euro). Dies liege teils an niedrigeren Positionen, die Frauen häufig hätten, insbesondere aber auch an der mangelnden Zahlungsbereitschaft von Unternehmen, so die NGG Schwaben.
„Diskriminierung per Lohnzettel“
Gewerkschafter Tim Lubecki spricht von einer „Diskriminierung per Lohnzettel“. Es könne nicht sein, dass Frauen bei der Bezahlung trotz gleicher Arbeitszeit systematisch den Kürzeren zögen, so der NGG-Regionalchef. „Dabei sind es immer noch vor allem Frauen, die sich nach einem langen Arbeitstag um Familie und Haushalt kümmern – und das unbezahlt.“
73 Prozent der Teilzeitstellen sind weiblich
Auch deshalb seien sie oft gezwungen, weniger zu arbeiten. So sind nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell 73 Prozent aller Teilzeitstellen in Augsburg weiblich. „Gerade im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk ist es gang und gäbe, dass sie nur eine halbe Stelle haben – oder noch weniger“, kritisiert Lubecki. Allein das Gastgewerbe beschäftigt laut Arbeitsagentur in der Stadt 3.980 Minijobber. 2.320 von ihnen sind Frauen.
Folgen sind „dramatisch“
Die Folgen seien spätestens im Rentenalter „dramatisch“, so die NGG. „Wer über Jahrzehnte wenig verdient und etwa wegen Kindern Unterbrechungen im Erwerbsleben hat, der bekommt kaum Rentenpunkte. Das führt dann zu Armutsrenten, die der Staat aufstocken muss“, betont Lubecki.
Neues Gesetz bring mehr Transparenz
Die Möglichkeit dazu biete zwar das sogenannte Entgelttransparenzgesetz, das seit gut einem Jahr gilt. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht zu erfahren, was ein Kollege in vergleichbarer Position verdient. Chefs müssen dann bestehende Unterschiede abschaffen. Doch laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung wird das Gesetz bisher kaum genutzt. Nach Einschätzung von Tim Lubecki liegt das auch daran, dass kleine Betriebe vom Gesetz ausgenommen sind – „obwohl die Lohnunterschiede dort besonders groß sind“.