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von Rebecca Weingarten, Online-Redaktion
Die IHK Schwaben sieht die Einigung der Regierungsparteien über die Kabinettsvorlage als Schritt in die richtige Richtung. Ihre Kritik am Erbschaftssteuerentwurf bleibt aber dennoch bestehen. Thomas P. Holderried, Vorsitzender des IHK-Beirats Familienunternehmen und Vizepräsident der IHK Schwaben, erklärt: „Die Anhebung der Freigrenze von 20 auf 26 Millionen Euro ist grundsätzlich zu begrüßen, aber diese bleibt weiter deutlich hinter den Forderungen der Wirtschaft zurück. Laut unseres aktuellen Unternehmensbarometers sahen 80 Prozent der Unternehmer bereits die bisherige Freigrenze als problematisch an. Dies liegt nicht zuletzt an dem zugrundeliegenden Bewertungsverfahren, das marktfremd ist und zu in der Praxis nicht erzielbaren Unternehmenswerten führt.“
IHK Schwaben fordert Unantastbarkeit des Privatvermögens
Die von den Unternehmern kritisierte Einbeziehung des vorhandenen Privatvermögens bei der Erbschaftsteuer bleibt nach der gestrigen Einigung wohl nach wie vor unangetastet. Mit 90 Prozent lehnen die schwäbischen Unternehmer laut IHK-Umfrage diese Regelung jedoch ab. „Das vorhandene Privatvermögen der Erben sollte in diesem Rahmen unberücksichtigt bleiben“, so Holderried.
Unternehmer fordern weitere Anhebung des Schwellenwerts
Wie aus Regierungskreisen verlautbar wurde, scheint es wohl eine Verbesserung beim Nachweis des Lohnsummenkriteriums zu geben. Abgestufte Erleichterungen sollen nun für Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern gelten. Unberücksichtigt bleibt das Lohnsummenkriterium nachwievor nur für Unternehmen mit bis zu drei Mitarbeitern. Laut Umfrage lehnen 97 Prozent der befragten Unternehmer diese Grenze als problematisch ab. „Eine Anhebung des Schwellenwerts ist weiterhin dringend geboten“, erklärt Holderried.
Suche nach Unternehmensnachfolgern durch Gesetz erschwert
Auch wenn sich die Koalition gestern auf Verbesserungen geeinigt hat, sind immer noch steuerliche Mehrbelastungen für die Unternehmer im IHK-Bezirk zu erwarten. Daher befürchtet mehr als jeder dritte Unternehmer aufgrund von Liquiditätsengpässen die Gefährdung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus sieht rund die Hälfte der Unternehmer die Möglichkeit zu künftigen Investitionen und damit zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit deutlich eingeschränkt. Eine schwierigere Nachfolgersuche wird erwartet. „Ein neues Erbschaftsteuergesetz darf nicht dazu führen, dass die ohnehin schwer zu bewerkstelligende Unternehmensnachfolge weiter erschwert wird. Hier muss es im Gesetzgebungsverfahren zu weiteren Verbesserungen für die Familienbetriebe kommen“, betont Holderried.
Hintergrund
Nach der bisherigen Regelung müssen Unternehmensnachfolger verhältnismäßig wenig Steuern zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass sie den Betrieb auch weiterführen. Außerdem müssen sie die Mitarbeiter weiterhin beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangenes Jahr jedoch strengere Gesetze für Firmenerben verlangt. Unter anderem forderten die Richter, dass Firmenerben sich einer „Bedürfnisprüfung“ unterziehen müssen. So soll bewiesen werden, dass sie die Erbschaftssteuer nicht verkraften. In dem Fall können sie gegebenenfalls von der Steuer befreit werden. Die Koalition hat sich nach langem Ringen jetzt auf einen neuen Entwurf geeinigt.