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Home-Office: Darauf müssen Unternehmen achten
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IHK Schwaben Rechtstipp

Home-Office: Darauf müssen Unternehmen achten

Symbolbild. Foto: iStock / gpointstudio
Symbolbild. Foto: iStock / gpointstudio

Für viele Arbeitnehmer steht mittlerweile vor allem ein flexibles Arbeitsumfeld im Mittelpunkt der Berufswahl. Mit der alternativen Möglichkeit des Home-Office kommen bereits viele Unternehmen diesem Wunsch nach. Worauf Arbeitgeber dabei achten müssen, erklärt eine Rechts-Expertin der Industrie- und Handelskammer Schwaben.

Was ist zu tun, wenn sich der Arbeitnehmer im Home-Office-Bereich verletzt? Ist der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall versichert oder nicht? Viele Fragen rund um den Arbeitnehmer-Schutz im Bereich des Home-Office beschäftigen vermehrt auch regionale Unternehmen in Bayerisch-Schwaben. Fachberaterin Anita Christl der IHK Schwaben gibt hierauf Antworten.

Klare Trennung zwischen Arbeit und Privatem auch im Home-Office zu beachten

Im Fokus steht vor allem die Überlegung, was im Home-Office zum Arbeitsbereich gehört und was nicht. Denn das spielt bei einem möglichen Unfall eine entscheidende Rolle. „Wenn der Arbeitnehmer sich Zuhause beispielsweise etwas zu trinken aus der Küche holt, verlässt er seinen Arbeitsplatz und ist somit nicht mehr unfallversichert. Es kommt also nicht mehr die Unfallversicherung des Arbeitgebers für den Schaden auf, sondern der Arbeitnehmer selbst oder dessen private Unfallversicherung müssen diesen Tragen. Die Abgrenzung vom Arbeitsplatz und persönlichem Lebensbereich ist also enorm wichtig“, erklärt Christl.

Räumliche Trennung vertraglich festhalten 

Im Arbeitsvertrag sollte diese räumliche Trennung klar festgelegt werden. Denn bei Klärung im Falle eines Unfalles ist wichtig zu wissen, was konkret als Arbeitsplatz gesehen wird. Am einfachsten ist das, wenn ein abgetrenntes und abschließbares Arbeitszimmer als Home-Office genutzt wird.

Regelungen zu Arbeitszeiten auch im Home-Office berücksichtigen

Auch der Frage, wie Arbeitsstunden konkret geregelt werden, muss von Seiten des Arbeitnehmers betrachtet werden. „Wichtig ist, dass ‚Home-Office-Arbeitsplätze‘ sowohl zeitlich als auch vom Gesundheitsschutz her gut und richtig ausgestaltet sind. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass ihre Mitarbeiter im ‚Home-Office‘ nicht zu viele Überstunden anhäufen“, so IHK-Rechtsexpertin Anita Christl.

„Absprache und Abstimmung sind unerlässlich“

Auch hierbei sollten Regelungen vertraglich festgehalten werden. Hilfreich kann es beispielsweise sein, wenn sich der Arbeitnehmer im EDV-System des Unternehmens an- und abmelden muss. So kann eine bessere Kontrolle über die Arbeitszeiten gewährleistet werden. „Die vorherige Absprache und die richtige Abstimmung sind unerlässlich für das Funktionieren,“ betont Christl.

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