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von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Von Anlagenbauer bis Zerspanungsmechanik – das Handwerk hat viel zu bieten. Einige dieser Fertigkeiten ließen sich auch hautnah auf der Augsburger Frühjahrsausstellung (afa) erleben. Doch auch mit seinen vielfältigen Fähigkeiten kommt das Handwerk nicht um die Bürokratischen Wellen drum herum. Beim Handwerkerfrühstück in den Räumen der Bauinnung Augsburg Elias-Holl sprach unteranderem Staatssekretär Johannes Hintersberger über die anstehende Erbschaftssteuerreform, eine mögliche Grundsteuerreform und den notwendigen Bürokratieabbau beim Mindestlohngesetz.
Hintersberger eröffnet Handwerkerfrühstück
„Bereits seit meiner Zeit als Wirtschaftsreferent der Stadt Augsburg, pflegen wir nun schon diese gute Tradition.“ – Mit diesen Worten eröffnete Staatssekretär Johannes Hintersberger das Handwerkerfrühstück. Zusammen mit dem Präsidenten der Handwerkskammer Schwaben, Hans-Peter Rauch, Vertretern der Augsburger Kreishandwerkerschaft und den Innungsobermeistern sprach er vor den Anwesenden über die möglichen Änderungen, die auf sie alle zukommen werden.
Staatsregierung steht hinter den mittelständischen Unternehmen
„Familiengeführte, mittelständische Unternehmen sind der Innovationsmotor und der Arbeitsplatzgarant unserer Volkswirtschaft und machen speziell in Bayern fast 90 Prozent der Unternehmen aus“, betonte der Finanzstaatssekretär in seinen Ausführungen. Er erklärte desweiteren, dass dieses Rückgrat der Wirtschaft mit aller Kraft von der Bayerischen Staatsregierung unterstützt werden wird. Damit soll die Erfolgsgeschichte des bayerischen Mittelstandes weiterentwickelt werden. So habe die Staatregierung zum Beispiel einen 5Punkte-Plan erarbeitet: Dieser will die familiengeprägter Unternehmensstrukturen erhalten und sieht eine volle Erbschaftssteuerbefreiung für diese Unternehmen sowie eine grundsätzliche Regionalisierung der Erbschaftssteuer vor.
Hintersberger: bürokratische Mehrbelastung vermeiden, Meinungsaustausch fördern
Weiteres Thema des Staatsekretärs Hintersberger war die bürokratische Mehrbelastung. Diese solle vermieden werden. An der Beschäftigtenzahl als Kriterium für die Befreiung vom Lohnsummennachweis will man jedoch festhalten. Desweiteren sei ein regelmäßiger Meinungsaustausch wichtig. „Nur wer die Anliegen und Sorgen der Menschen kennt und immer wieder im aktuellen Dialog diskutiert, kann erfolgreich wirkungsvolle Politik für die Menschen gestalten“, so Hintersberger.