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Gesetzesänderung: Uni-Klinik Augsburg nimmt letzte Hürde
Landtagsbeschluss

Gesetzesänderung: Uni-Klinik Augsburg nimmt letzte Hürde

Markus Söder unterzeichnet den Transaktionsvertrag. Foto: Bayerische Staatskanzlei
Markus Söder unterzeichnet den Transaktionsvertrag. Foto: Bayerische Staatskanzlei

Mit der Schlussabstimmung im Bayerischen Landtag ist die sechste Universitätsklinik in Bayern ab 1. Januar 2019 Gesetz.

Der Bayerische Landtag stimmte am Dienstag, 26. Juni 2018, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg zu. Damit wird die Augsburger Uni-Klinik zum 1. Januar 2019 gegründet und kann ihren Betrieb aufnehmen. Mit der Abstimmung im Landtag ändert sich auch das Bayerische Universitätsklinik-Gesetz. Darin ist jetzt festgehalten, dass es mit Augsburg ab dem 1. Januar 2019 eine sechste Bayerische Universitätsklinik gibt. Weil die Uni-Kliniken im Gesetz alphabetisch geführt werden, macht Augsburg den Anfang, gefolgt von Erlangen, den beiden Münchner Uni-Kliniken Großhadern und der Ludwig-Maximilians-Universität sowie Regensburg und Würzburg.

IHK Schwaben begrüßt die Entscheidung

Die Industrie- und Handelskammer begrüßt die einstimmige Entscheidung des Bayerischen Landtags zur Umwandlung des Klinikums zum Universitätsklinikum. Peter Lintner, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben: „Das Universitätsklinikum wird neue Akzente im wirtschaftlichen Spektrum der schwäbischen Bezirkshauptstadt setzen.“ Nach Recherchen der IHK Schwaben mit seinen regionalen Partnern wird dies zur Ausbildung  eines wirtschaftlichen Schwerpunkts im Gesundheitswesen führen. Dies wird nach gutachterlicher Auffassung zu mehr als 6.000 neuer Arbeitsplätze und zu einer erheblichen Wertschöpfung führen. Lintner: „Um dies zu erreichen, bedarf es großer Anstrengungen in der Region wie im Bereich des Infrastrukturausbaus, der Wohnraumbeschaffung und insbesondere der Fachkräfteakquise, die sich bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage als schwierig erweisen dürfte.“  

Mehr über den Transaktionsvertrag

Erst am 13. Juni hat der bayerische Minister Markus Söder den Transaktionsvertrag zur Überführung des Augsburger Klinikums in die Trägerschaft des Freistaats unterzeichnet. Weitere Unterzeichner waren Bayerns Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle, der Landrat des Landkreises Augsburg, Martin Sailer, und der Augsburger Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl. Neben dem Gesetz zur Errichtung der Universitätsklinik Augsburg regelt der Vertrag auch die Altverbindlichkeiten des Krankenhauszweckverband Augsburg (KZVA) und damit von Stadt und Landkreisim Bezug auf das Klinkum. Zudem wird mit dem Vertrag die nahtlose Fortführung der Generalsanierung, die bereits vom KZVA eingeleitet wurde, sichergestellt.

Darüber wird mit dem Vertrag die Generalsanierung fortgeführt. Diese wird zum Termin des Trägerwechsels von der Bayerischen Staatsbauverwaltung weitergeführt. Besonderheiten werden für den Anbau West geregelt, der abweichend zu dem Vorgenannten noch auf Kosten und Risiko des KZVA abgeschlossen werden soll. Eine wichtige Festlegung sei auch, dass nach Übernahme des Kommunalunternehmens in staatliche Trägerschaft die medizinische Grundversorgung in der Region vollständig durch das Universitätsklinikum sichergestellt wird.

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