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Wie viel Plakatierung verträgt der öffentliche Raum einer Stadt? Eine Frage, die sich nicht nur die Augsburger und ihre Stadtväter (und -mütter) stellen. Eine Frage, die jedem Passanten aufstößt. Insbesondere dann, wenn man in Wahlkampfzeiten den Wald vor lauter Plakaten nicht mehr sieht. Eine Frage, die offenbar nach einer Antwort schreit, wenn Konzertveranstalter oder Kleinkünstler oder Wanderflohzirkusse ihr Angebot plakativ ins Licht der vorbeihuschenden Öffentlichkeit rücken.
Was ist angemessen, was ist übertrieben? Die Antwort hat fließende Grenzen, wie immer, wenn der persönliche Geschmack eine Rolle spielt. Womit wir auch schon bei der nächsten Erkenntnis wären: Plakat ist nicht Plakat. Die einen sehen ansprechend aus, die anderen weniger. Die einen vermitteln Informationen, die anderen Appelle. Die einen verschönern das Stadtbild, die anderen verschandeln es - je nach Standort. Wie man es dreht und wendet: Plakative Botschaften sprechen unsere Gefühle an. Positive wie negative.
Anders als digitale Werbebanner kann man die analogen Gegenstücke nicht einfach wegklicken oder an ihnen vorbeiscrollen. Man muss sich mit ihnen auseinandersetzen. Aber man muss ihnen nicht folgen. Wenigstens so lange, wie am Plakatmarkt tatsächliche Freiheit vorhanden ist. Wozu auch die Freiheit gehört, für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu werben, an deren Ertrag die Allgemeinheit via Steuereinnahmen beteiligt ist. Politisch mandatierte Ad-Blocker sind daher der falsche Weg. Wohingegen sich keiner beklagen kann, wenn für die Nutzung öffentlichen Raums Gebühren fällig werden, die steuernde und limitierende Wirkung entfalten.
Womit wir beim Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ angekommen sind. Als einfachster Weg erscheint da, wie immer, ein Verbot. Der vernünftige Weg jedoch ist eine allgemeingültige Satzung, auf die sich alle Beteiligten und Betroffenen verständigt haben. Er dient fürderhin als Geschäftsgrundlage. Planbar und verlässlich, wie es sich für eine gute Ordnungspolitik gehört, getragen vom Prinzip eines gütlichen Gebens und Nehmens. Im Idealfall entwickelt sich daraus vielleicht sogar eine Billboard-Infrastruktur, von der Anbieter wie Angesprochene profitieren.
Worauf es aber vor allem ankommt: Ausnahmen darf es nicht geben, mögen die plakatierten Anliegen so staatstragend sein wie eine Wahl oder so unterhaltsam wie der Auftritt eines Hitparadenstürmers. Oder die Motive so künstlerisch hochwertig wie bei jenem Poster, mit dem das Stadttheater Augsburg in den 1970ern für Aristophanes‘ „Weibervolksversammlung“ warb – nackte Brüste in der Öffentlichkeit! Welch ein Ereignis, welch kulturgeschichtliche Tragweite. Aber auch welches Zeichen von Freiheit und Größe. Da standen die Menschen vor den Litfaßsäulen und stritten miteinander. Live und in Farbe, von Angesicht zu Angesicht, prä-digital und plakativ vom Feinsten.