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Wie die Augsburger Allgemeine berichtetete, hätten die Veranstalter in der Wahrnehmung der Stadt Augsburg die Gelder für die Filmtage 2012, die nicht stattfanden, zweckentfremdet. Während der Kino-Besitzer Franz Fischer Berichten der Augsburger Allgemeinen zufolge angab, die Gelder in Höhe von 70.000 Euro unter Absprache mit der Stadt Augsburg für die Deckung einer Nachzahlung an das Finanzamt verwendet zu haben, stellte Kulturreferent Peter Grab nun in einem öffentlichen Schreiben klar, dass er über derartige Schritte nicht informiert worden sei.
Kulturreferent Peter Grab veröffentlicht Richtigstellung der Sachlage
Der Kulturbürgermeister der Stadt Augsburg Peter Grab verkündete aufgrund aktueller Medienberichterstattung folgende Richtigstellung: Am 16. April 2013 war auf der Homepage des Filmbüros zu entnehmen, dass die Stadt Augsburg von Anfang an bei den Filmtagen Augsburg mit einbezogen worden sei. „Dieser allgemein formulierte Satz erweckt möglicherweise den falschen Eindruck, die Stadt sei in alle Vorgänge umfassend im Sinne einer Abstimmung eingebunden gewesen“, so Grab in seiner Richtigstellung. Dies sei in dieser Form jedoch nicht zutreffend.
Kulturreferent Grab im Dunklen über Filmtage-Veschiebung
Der Kulturreferent Peter Grab sei weder rechtzeitig und ausreichend über die Verschiebungen der Veranstaltungen informiert worden, noch habe er zu irgendeinem Zeitpunkt eine eigenmächtige Entscheidung über die Verwendung der im vergangenen Jahr ausbezahlten Zuwendung getroffen, heißt es in der Richtigstellung weiter. Vielmehr versuche die Stadt Augsburg mit Hilfe städtischer Experten Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, um nötige Grundlagen für die von den städtischen Gremien bestmögliche Entscheidungsvorlage zu erarbeiten. Die Zuarbeit des Filmbüros an die Stadt sei bislang unzureichend: Noch heute sei das Filmbüro die Vorlage wichtiger Unterlagen zum Teil schuldig.
Klärung über Rückforderung finanzieller Zuwendung steht aus
Peter Grab gibt in seiner offiziellen Richtigstellung an, dass die Vertreter der Parteien im Rahmen einer interfraktionellen Besprechung am 26. März 2013 über den gegebenen Sachstand informiert worden seien und die weitere Vorgehensweise darüber hinaus abgestimmt worden sei. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die vorläufige Handhabung sei bereits für die Sitzung des Kulturausschusses am 29. April 2013 auf den Weg gebracht. Der Kulturausschuss werde am genannten Termin darüber entscheiden, ob vorläufig bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes von der Rückforderung der Zuwendung abgesehen wird.