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FC Augsburg
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Der Stadtrat hat gestern Abend beschlossen, den FCA aus dem Vertrag zu entbinden. Deshalb muss der FCA keine Außenfassade an der Impuls-Arena errichten.

In einem Vertrag zwischen dem FCA und der Stadt, hat sich der FCA zum Bau einer Außenfassade an der Impuls-Arena verpflichtet. Jetzt entlässt die Stadt Augsburg den FCA von diesem Vertrag. Das hat gestern der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen.

Große Mehrheit entscheidet zugunsten des FCA

Da es sich um Vertragsinhalte handelte, wurde das Thema in einer nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates behandelt. Die Entscheidung fiel erst am späten Abend: Eine große Mehrheit des Gremiums stimmten für eine Änderung des Erbbaurechtsvertrags zwischen der Stadt und der FC Augsburg Arena Besitz- und Betriebs-GmbH. Laut Augsburger Allgemeine gibt es nur sechs Gegenstimmen. Wie schon erwartet stimmten vier Grüne gegen die Vertragsveränderung. Aber auch Rudolf Holzapfel (Pro Augsburg) und Sieghard Schramm (SPD) waren gegen die Vertragsauflösung.

Debatte hatte ihre Besonderheit

Die Debatte über die Fassade begann laut Augsburger Allgemeine um kurz vor 21 Uhr. Sie war der erste Punkt in der Tagesordnung der Stadträte. Die Aussprach ging bis circa 22 Uhr. Danach erfolgte allerdings kein sofortiger Beschluss. Die Entscheidung wurde, wegen der Klärung einer rechtlichen Frage, zeitlich nach hinten verschoben. Deshalb wurden andere Themen aus dem nicht öffentlichen Teil zuvor beraten. Um circa 23 Uhr fiel dann endlich die Entscheidung, dass der FCA keine Außenfassade bauen muss.

Debatte verlief sachlich

Die Debatte über die Außenfassade verlief weitgehend harmonisch. Die Teilnehmer leisteten sachliche Beiträge, emotionale Reden bleiben außen vor. Nur die Grünen wollten den FCA nicht aus dem Vertrag entbinden. Sie hätten akzeptiert, wenn die Fertigstellung der Fassade nochmals um zwei Jahre verschoben worden wäre. Doch die Befürworter der Vertragsauflösung hatten die besseren Argumente. Sie argumentierten, dass man die wirtschaftlichen Zwänge des FCA respektiere. Investitionen des Vereins in Jugendarbeit und eigene Trainingsplätze sei zu akzeptieren.

Bestandteile des Beschlusses

Laut Augsburger Allgemeine besteht der Beschluss aus mehreren Bestandteilen:

1. Der FCA wird von der Verpflichtung, eine Außenfassade an der Impuls-Arena zu errichten, freigestellt. Diese vertragliche Verpflichtung enthielt ursprünglich der Erbbaurechtsvertrag.

2. Der FCA muss eine Gegenleistung erbringen. So verpflichtet sich der FCA, der Stadt das Recht einzuräumen, eine Außenfassade zu errichten. Dabei ist der Einsatz von erneuerbaren Energien ein wesentlicher Aspekt. Denkbar ist mittlerweile schon eine Solarfassade. Für den Bau der Fassade könnte die Stadt auch einen Partner dazu rufen. Zudem wird der Stadt an der Außenfassade eine kostenlose Werbefläche zur Verfügung gestellt bekommen. Dabei soll für den Innovationspark geworben werden.

3. Der FCA verpflichtet sich, auf eigene Kosten zusätzliche Trainingsfelder zu bauen. Auch für den Unterhalt ist der FCA zuständig. Bislang sind weitere Trainingsfelder direkt an der Impuls-Arena geplant. Dabei würden Parkplätze verloren gehen. Entscheidet sich der FCA für den Bau direkt an der Arena, muss er die Parkplätze nicht ersetzen. Möchte der FCA jedoch neue Parkmöglichkeiten schaffen, müsste der Verein dies aus eigenen Mitteln finanzieren.

10.000 Euro für Sportanlagen

Aufgrund der Vertragsänderung, verzichtet die Stadt auf eine Vertragsstrafe, wegen der nicht erstellten Außenfassade. Deshalb soll der FCA einen Betrag von 10.000 Euro zahlen. Das Geld ist laut Augsburger Allgemeine für die Sanierung von Sportanlagen bestimmt.

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