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Das Veranstaltungsgelände für die Augsburger Sommernächte 2024 erstreckt sich vom Ulrichsplatz, über die gesamte Maxstraße, den Rathausplatz, die Philippine-Welser-Straße, den Martin-Luther-Platz und die Bürgermeister-Fischer-Straße. Der direkte Veranstaltungsbereich, die "Festzone", wird dabei vom 24. Juni, 6 Uhr bis einschließlich 1. Juli, 20 Uhr für den öffentlichen Durchgangsverkehr gesperrt und schließt folgende Straßen und Plätze mit ein: Rathausplatz, Färbergässchen, Martin-Luther-Platz, Fuggerplatz, Philippine-Welser-Straße, Maximilianstraße, Bgm.-Fischer-Straße, Annastraße, Ulrichsplatz, Moritzplatz, Steingasse, Unter dem Bogen, Mettlochgässchen, Bopp Passage.
Einige Zubringerstraßen müssen während des Festbetriebs, 27. bis 29. Juni; 16 bis etwa 2 Uhr, aus Sicherheitsgründen zusätzlich gesperrt werden und zählen damit zum "erweiterten Sperrbereich": Karolinenstraße, Am Perlachberg, Apothekergässchen, Zeuggasse, Zeugplatz, Katharinengasse, Kl. Katharinengässchen, Bleichgässchen, Wallstraße, Wintergasse, Waaggässchen, Dominikanergasse, Heilg Grab Gasse, Hallstraße, Kapuzinergasse, Armenhausgasse, Weite Gasse, Afrawald, Predigerberg (von Heilig-Grab-Gasse bis Ecke Afraald), Afragässchen, Kaffeegässchen, Barthshof.
Das Freihalten der Flucht- und Rettungswege regelt die Stadt unter anderem in einer Allgemeinverfügung, die öffentlich einsehbar ist. Um zudem Platz für Bühnen und Stände zu schaffen sowie aufgrund sicherheitstechnischer Vorgaben werden durch das Mobilitäts- und Tiefbauamt diverse Schilder, Mülleimer, Bänke, Bäume in Kübeln, Ketten an Pollern, Fahnenmasten, Gastrogitter, Stelen und Fahrradständer vorübergehend abgebaut. Fahrräder, die ab Montag, 17. Juni noch in der Festzone an Fahrradständern oder anderen festen Einrichtungen gekettet sind, können von der Stadt Augsburg oder der Polizei entfernt und eingelagert werden. Auch Fahrzeuge, die sich ab 24. Juni, 6 Uhr noch in dem direkten Veranstaltungsbereich befinden, können polizeilich und kostenpflichtig entfernt werden. Außerdem werden in der gesamten Festzone die ersten Halteverbotsschilder aufgebaut.
Damit Anwohner die Festzone jederzeit problemlos betreten können, gibt die Stadt Augsburg Anwohnerausweise gegen Vorlage des Personalausweises vom 10. bis 26. Juni in dem Büro Augsburg Marketing, Karlstraße 2, 2. OG heraus. Mit einer Vollmacht lassen sich für andere Personen die Akkreditierungen abholen. Dafür ist es nötig, eine Kopie des Ausweises und eine Unterschrift der Person mitführen, die die Vollmacht überträgt. Die eingetragene Anschrift muss sich des Weiteren im Bereich der Festzone oder des erweiterten Sperrbereichs befinden. Trotzdem gilt während der Veranstaltungstage auch der eigene Personalausweis mit der aktuellen Adresse als Anwohner-Nachweis. Mit der Abholung erhalten die Anwohner als Dankeschön für ihr Verständnis einen Augsburg City Gutschein in Höhe von 10 Euro pro Haushalt.
Aufgrund der Veranstaltungen sind zudem Straßensperrungen unerlässlich. Anwohner sollen sich dafür mit ihrem Anwohner- bzw. Personalausweis an das Sicherheitspersonal vor Ort wenden, wenn eine Durchfahrt nötig ist. Dies ist möglich, solange es der Veranstaltungsbetrieb zulässt. Die direkte Festzone ist an den drei Veranstaltungstagen bis maximal 16 Uhr befahrbar.
Der Abbau der Sommernächte erfolgt dagegen bis Dienstag, 2. Juli. Anschließend werden das entfernte Mobiliar, die Schilder und Fahrradständer wieder an ihren ursprünglichen Plätzen angebracht.