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Am 14. Juni trifft Deutschland auf Schottland und eröffnet damit die Europameisterschaft. Viele Spiele finden für viele Fans während der Arbeitszeit statt. Inwieweit darf die Euphorie der Heim-EM im Arbeitsalltag ausgelebt werden? Und ist es Unternehmen erlaubt, die Fußballmeisterschaft für das eigene Marketing zu nutzen? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen bezüglich der EM im Arbeitsalltag und im Marketing.
Prinzipiell besteht während der Arbeitszeit kein Anspruch auf das Schauen von EM-Spielen, da Live-Streams und Radioübertragungen die Konzentration beeinträchtigen. Ebenso ist das Verfolgen von Fußball-Tickern im Internet oft nicht erlaubt, da die Internetnutzung aus privatem Interesse von Arbeitgebern untersagt wird. Bezüglich des Alkoholkonsums gelten auch während der EM die allgemeinen Regeln, ergo 0,0 Promille bei der Arbeit. Ob das Tragen von Nationalmannschafts-Trikots erlaubt ist, hängt von der konkreten Situation ab, insbesondere bei Berufen mit Kundenkontakt oder Schutzkleidung. An sich dürfen Beschäftigte jedoch frei entscheiden, welche Kleidung sie tragen. Wer die EM-Stimmung mit Fanartikeln und Verzierungen ins Büro holen möchte, benötigt die Erlaubnis des Arbeitgebers und muss sicherheitsrelevante Vorschriften beachten. Verstöße gegen Arbeitspflichten können Abmahnungen und Kündigungen nach sich ziehen. Für Arbeitgeber wird empfohlen, für die Angestellten klare Regeln vor der EM festzulegen und, wenn möglich, flexible Arbeitszeiten anzubieten. Public Viewing innerhalb des Betriebes ist steurfrei zwei mal im Jahr erlaubt.
Nicht nur im Berufsalltag können sich Symptome des EM-Fiebers bemerkbar machen. Das transnationale Event bietet sich für Unternehmen ebenfalls im eigenen Marketing an. Diese folgenden Regeln müssen beachtet werden: Werbung in Bezugnahme auf die EM 2024 ist zulässig, wenn sie rein beschreibend ist und den moralischen Normen entspricht. So darf keine Verwechslungsgefahr oder Irreführung über eine Partnerschaft mit der UEFA entstehen. Allgemeine Aussagen wie „Fußball in ganz Europa“ oder „10 % Fan-Rabatt auf Geschirr“ sind hierbei erlaubt, während die Verwendung von UEFA-Marken oder -Logos ohne Lizenz untersagt ist. Dekorationen ohne offizielle UEFA-Symbole sind ebenso zulässig. Eigene EM-Logos dürfen keine Verbindung zu offiziellen Emblemen herstellen. Sonderaktionen sind erlaubt, solange Wettbewerbs- und Markenrechte beachtet werden. Die Farben Schwarz-Rot-Gold dürfen ohne Regulierungen verwendet werden, da sie keine Hoheitszeichen sind. Offizielle Merchandising-Produkte dürfen nur mit UEFA-Lizenz vertrieben werden. Aus diesem Grund dürfen die offiziellen Sponsoren Adidas, Coca-Cola und Lidl ihre Produkte mit der EM in Verbindung bringen. Auch Gewinnspiele mit EM-Eintrittskarten dürfen nur von offiziellen Sponsoren veranstaltet werden.