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Vorgeschlagen werden können Bürger, die für die Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit Behinderung, für die „Hilfe zur Pflege“ und für Hilfen für psychisch sowie suchtkranke Menschen tätig sind. „Mit seinem Ehrenamtspreis will der Bezirk Schwaben das Ansehen und den Stellenwert der freiwilligen Arbeit im sozialen Bereich stärken“, so Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert. „In vielen sozialen Einrichtungen sind die Ehrenamtlichen unverzichtbar, aber häufig wird dieser Einsatz von der Öffentlichkeit zu wenig gewürdigt“.
Ehrenamtliche Arbeit wichtig für den Bezirk Schwaben
Anerkennung gebühre den Freiwilligen natürlich wegen des hohen zeitlichen Engagements und ihres persönlichen Einsatzes. Genauso wichtig ist aber auch die Tätigkeit der ehrenamtlich arbeitenden Bürger. „Weil sie durch ihre Tätigkeiten – beispielsweise Besuchs-Dienste in Pflegeheimen oder Freizeit-Angebote für psychisch Kranke – bereits jetzt schon vorbildhaft in Sachen Inklusion tätig sind“, betont Reichert. „Sie stellen gerade in Heimen und anderen stationären Einrichtungen die Brücke zur so genannten Normalität dar und tragen dazu bei, dass kranke oder behinderte Menschen Integration erfahren“.
Wer kann den Ehrenamts-Preis des Bezirks Schwaben erhalten?
Preisträger des Ehrenamts-Preises des Bezirks Schwaben können Einzelpersonen (natürliche und juristische Personen) und Gruppen werden. Es können sich alle interessierten Gruppen wie Interessen-Gemeinschaften, Organisationen, Projekte und Arbeits-Gruppen bewerben. Der Ehrenamts-Preis des Bezirks Schwaben beschränkt sich auf den Einsatz im sozialen Bereich. Bevorzugt werden Projekte und Initiativen, die inhaltlich mit den Aufgaben des Bezirks zu tun haben (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfen für psychisch kranke bzw. suchtkranke Menschen). Ein örtlicher Bezug zu Schwaben muss vorhanden sein. Gewürdigt werden besondere Leistungen in der sozialen Arbeit und ein soziales Engagement, das den Bürgerinnen und Bürgern in Schwaben nutzt. Mit der ehrenamtlichen Tätigkeit darf keine Gewinnerzielungs-Absicht verbunden sein. Auch muss nachgewiesen werden, dass die Ehrenamtlichen tatsächlich aktiv tätig sind sowie dass das Engagement über eine längere Zeit hinweg besteht.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es beim Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung, Elisabeth Engelhart, Hafnerberg 10, 86152 Augsburg, Telefon: 0821 3101-352, Telefax: 0821 3101-200, E-Mail: elisabeth.engelhart(at)bezirk-schwaben.de oder unter www.bezirk-schwaben.de.